Altersteilzeit in Bund und LändernDie Regelungen zur Altersteilzeit für Beamte können Bund und Länder eigenständig treffen. Altersteilzeit ist als Instrument gedacht, die Wirkungen des demographischen Wandels zu dämpfen: Älteren beschäftigten eröffnet sie die Möglichkeit in Teilzeit gleitend oder auch im sog. Blockmodell frühzeitiger aus dem aktiven Berufsleben auszuscheiden, damit sollten gleichzeitig mehr Beschäftigungschancen für Nachwuchskräfte geschaffen werden. Wegen der finanziellen Ausgleichsmaßnahmen haben die Dienstherren dieses Instrument zurückgefahren und vielfach, wenn überhaupt, nur noch in Personalüberhangbereichen zugelassen. Die Tabellen zeigen die sehr unterschiedliche Situation in den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder.
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