VBOB begrüßt Verzicht auf ParkgebührenDer Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13.04.2011 den Bericht des BMF zur Entwicklung einer einheitlichen Parkraumbewirtschaftung des Bundes zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht trug das BMF die ressortübergreifend bestehende ablehnende Haltung gegen die Erhebung von Parkgebühren vor. Die umfangreichen Gespräche des VBOB Bundesvorsitzenden Hans-Ulrich Benra mit BMF und Mitgliedern des Haushaltsausschusses haben zu diesem Erfolg beigetragen. Benra: „Die Entscheidung des Haushaltsausschusses, damit auf eine einheitliche Richtlinie zur Erhebung von Parkgebühren zu verzichten, ist in der gegenwärtigen Situation gegenüber den Kolleginnen und Kollegen die einzig richtige und vernünftige Entscheidung. Nach den Einsparbeschlüssen – insbesondere des vergangenen Jahres mit dem Sparpaket der Bundesregierung – hätte eine Beteiligung der Beschäftigten an den Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften einen unverhältnismäßigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dargestellt und damit den ohnehin eingetretenen Vertrauensverlust gegenüber dem Dienstherrn unnötig weiter verstärkt.“ Das BMF hat gegenüber dem Haushaltsausschuss im Wesentlichen folgende Argumente vorgetragen:
Kostenfreier Parkraum in den Dienststellen kein geldwerter Vorteil Überdies hat das BMF zu der lohnsteuerrechtlichen Frage, ob die kostenlose Parkplatzgestellung durch den Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil darstellt, darauf hingewiesen, dass die unentgeltliche oder verbilligte Bereitstellung von Park-oder Einstellplätzen durch den öffentlichen und privaten Arbeitgeber durch die Steuerverwaltung einheitlich beurteilt wird. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind sich einig, dass kein für die Arbeitnehmer steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gegeben ist, weil es sich um eine Arbeitgeberleistung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt. Bei einer in Frage stehenden Beteiligung der Nutzer von Parkflächen an den Bewirtschaftungskosten ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit für die Mitarbeiter über die Entfernungspauschale hinaus grundsätzlich nicht möglich. Auf der Grundlage eines Berichterstattergesprächs am 23. März 2011 wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, unter Berücksichtigung dieser vielen Argumente und der damit verbundenen ablehnenden Haltung vor allem der Ressorts und des Bundesrechnungshofes keinen Richtlinienentwurf zur einheitlichen Parkraumbewirtschaftung des Bundes zu erstellen. Die Verantwortung für den Umgang mit Parkflächen auf einer Dienstliegenschaft, die ein Dienstherr seinen Beschäftigten zur Erfüllung des Dienstbetriebes im betrieblichen Interesse zur Verfügung stellt, obliegt ausschließlich dem Ressort beziehungsweise der Dienststelle im Rahmen ihrer Haushaltsführung. Dies gilt auch, soweit die Dienstliegenschaften im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements und des Vermieter/Mieter-Modells von der Bundesanstalt gemietet sind. Mit dem Ziel der Gleichbehandlung der Beschäftigten von Bundesbehörden im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Parkraumstellplätzen soll seitens BMF den Ressorts gegenüber eine Empfehlung als "Handreichung" im Rahmen der Vorgaben zur Haushaltsführung ausgesprochen werden.
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