Bundestag nimmt Kürzung zurück
Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hatte den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der restlichen Sonderzahlung am 11. November dem zuständigen Innenausschuss zur Beratung zugewiesen. Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf am 30.11.2011 in geänderter Fassung zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 1.12.2011 verabschiedet. Die abschließende Befassung durch den Bundesrat könnte durch eine Verkürzung der Frist am 16.12.2011 erfolgen und das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1.1.2012 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der seit 2006 nicht ausgezahlte Teil der Sonderzahlung des Bundes in Höhe von 2,44 % ab dem 1.1.2012 und nicht erst ab dem 1.1.2015 wieder gewährt werden soll. Die Wiedergewährung erfolgt – so wie es ursprünglich im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgesehen war – durch eine entsprechende anteilige Erhöhung der Monatsbeträge der Gehaltstabellen.

Hierzu erklärt der VBOB Bundesvorsitzende Benra: „Nachdem sogar der Bundesminister des Innern die große Solidarleistung der Beamtenschaft anerkannt hat, die in den letzten sechs Jahren nur durch die Absenkung des Weihnachtsgeldes drei Milliarden EURO Solidarbeitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht haben, freuen wir uns über diesen richtigen und wichtigen Schritt der Umkehr.“

VBOB und dbb hatten bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Hinausschieben des ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Wiederauflebens der Sonderzahlung zum 1.1.2011 auf den 1.1.2015 als massiven Vertrauensbruch kritisiert. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf ist ein deutliches Signal der Anerkennung der Leistung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Darin erkennen wir ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung der Arbeit der Beamtinnen und Beamten zum Wohle des Gemeinwesens, und dies in Anerkennung der Tatsache, dass die Beamten durch die Nichtauszahlung eines Teils ihrer Sonderzahlung jahrelang einen erheblichen Sparbeitrag zugunsten der Haushaltskonsolidierung des Bundes erbracht haben. Das Vorhaben ist damit aus Sicht des VBOB eine vertrauensbildende Maßnahme des Dienstherrn und wird mit dieser Zielrichtung ausdrücklich sehr positiv anerkannt.

Der VBOB geht davon aus, dass unabhängig von der Rückgewähr des Weihnachtsgeldes das Ergebnis der kommenden Tarifrunde auf die Beamten ohne Abstriche zeit- und wirkungsgleich übertragen wird.