Anhörung im Bundestags-Innenausschuss
VBOB Bundesvorsitzender Benra lobt das Fachkräftegewinnungsgesetz

AnhörungIm Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 12. Dezember 2011 begrüßte der VBOB Bundesvorsitzende Benra die mit dem Entwurf des Fachkräftegewinnungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchskräften im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft.

Insbesondere durch die Einführung eines Personalgewinnungs zuschlags, den Ausgleich von Bezügeverringerungen bei Versetzungen in den Bundesdienst, die Hebung der Eingangsämter für IT-Fachkräfte oder Ingenieure bis in die Besoldungsgruppe A 11 BBesO leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag bei einem sich verstärkenden Fachkräftemangel in der Bundesverwaltung. Der VBOB kritisiert die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen angestellten Überlegungen zur Gegenfinanzierung. Der Umstand, dass die Mehrkosten aus den jeweiligen Einzelplänen erwirtschaftet werden sollen, wird zu Einschränkungen an anderer Stelle in Personal- und Sachkostentiteln führen.

Benra thematisierte zudem die Übertragung der Beihilfebearbeitung auf eine andere Stelle des Bundes mit Zustimmung der jeweiligen obersten Dienstbehörde. Bei diesen ressortübergreifenden Maßnahmen ohne Einbindung der in den jeweils betroffenen Verwaltungsbereichen zuständigen Personalvertretungen hatten VBOB und die übrigen Bundesbeamtengewerkschaften in der Vergangenheit wiederholt auf die Bedeutung eines personalvertretungsrechtlichen Lückenschlusses bezüglich der Beteiligung hingewiesen und ein eigenständiges Beteiligungsrecht auf Ebene der beiden Arbeitsgemeinschaften der Personalräte der obersten Bundesbehörden und der Hauptpersonalräte gefordert.

Bezogen auf die in den vergangenen Tagen bereits presseöffentlich und vom Bund der Steuerzahler kritisierte vorgesehene teilweise Rücknahme der beamtenversorgungsrechtlichen Einschränkungen des Versorgungsreformgesetzes 1998 mahnt Benra die Rückkehr zur Sachlichkeit an. In Anbetracht des Umstandes, dass die Betroffenen – Spitzenkräfte der öffentlichen Verwaltung – den Dienst nicht freiwillig verlassen, sondern vom Dienstherrn – ggf. ohne Angabe von Gründen – in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, schlug Benra unter Hinweis auf deren Fürsorgeanspruch vor, im Wege einer Selbstbindung der Bundesregierung, etwa mittels Kabinettentscheidung zu Beginn jeder Legislaturperiode die grundsätzlich längerfristige Beschäftigung von politischen Beamtinnen und Beamten sicher zu stellen. Letztlich sei diese Thematik geeignet, nochmals die Gesamtproblematik der Mitnahmefähigkeit der Renten- und Versorgungsanwartschaften in den Blick zu nehmen. Eine Trennung der Systeme könnte auch in diesem Fall zu einer Neuordnung der Versorgung führen, die politische Beamtinnen und Beamte in Zeiten sich verändernder Berufsbiographien nicht benachteiligen muss.