11. Mai 2017

13. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung Dauderstädt: „Leistung ist keine Frage des Geschlechts“

Um mehr Berufsnachwuchs zu gewinnen, muss der öffentliche Dienst verstärkt auf einen Wandel der Führungskultur hinarbeiten. Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zum Auftakt der 13. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung am 11. Mai 2017. Die Veranstaltung in Berlin steht unter dem Motto „Frauen 4.0 – Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!“.

Der öffentliche Dienst beklagt einen massiven Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund wird besonders um junge, gut ausgebildete Frauen geworben, die die Lücke stopfen sollen. Allerdings steht diesen Bemühungen ein überholtes Beurteilungs- und Beförderungswesen entgegen. Es verpasst den jungen Frauen, wenn sie für die Familie zeitweise zurückstecken, einen linken Haken und verschiebt sie dauerhaft aufs berufliche Abstellgleis“, kritisierte Dauderstädt. „Hier muss die Politik dringend handeln.“

Der dbb Chef verwies in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Situation im Landesdienst Nordrhein-Westfalens. Dort sollen Frauen seit dem 1. Juli 2016 bei einer „im wesentlichen gleichen Eignung“ im Vergleich zu männlichen Konkurrenten bevorzugt befördert werden, was jedoch juristisch umstritten ist. Vor solchen Rechtsunsicherheiten hatte der zuständige dbb Landesbund bereits im Vorfeld gewarnt. „Der politische Wille, Frauen in Spitzenpositionen zu befördern, stößt an die Grenzen eines verkrusteten, über viele Jahre gewachsenen Verfahrens.“ Gleichzeitig werde deutlich, wie wichtig es sei, mit den Beschäftigten in Dialog über eine zukunftsfähige Neugestaltung der Beförderungs- und Beurteilungspraxis zu kommen und zu bleiben. „Denn Leistung ist keine Frage des Geschlechts“, stellte Dauderstädt fest.

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer verwies in Ihrer Auftaktrede auf die gesetzlichen Regelungen, die geschlechterbedingte Diskriminierung bei der dienstlichen Beurteilung grundsätzlich verbieten. „Würden die gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt, so müssten Frauen gleiche Aufstiegs- und Karrierechancen wie Männer haben und Teilzeitkräfte dieselben wie Vollzeitkräfte. Eine geschlechterbedingte Lohnlücke dürfte es im öffentlichen Dienst eigentlich gar nicht geben. Fakt sind hier aber sechs Prozent!“

Insbesondere mit Blick auf das Konzept Arbeiten 4.0 forderte sie eine Abkehr von der männlich geprägten Präsenzkultur. „In der digitalen Arbeitswelt sind mobile, agile Arbeitskräfte gefragt, die teamfähig, kreativ und technikaffin sind sowie in komplexen Zusammenhängen denken und kommunizieren können. Arbeitssoziologen sehen hier eindeutig einen Vorteil für Frauen. Ein solches Arbeiten bildet die derzeitige Beurteilungs- und Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst kaum ab.“ Hier sieht die dbb bundesfrauenvertretung die Dienstherren in der Pflicht, die Beurteilungszeiträume lebensphasenorientiert fortzuentwickeln; beispielsweise über die Verankerung eines Anspruchs auf Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs im Wege der fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung während einer Elternzeit. „Auf diese Weise wird verhindert, dass die Leistungen von Frauen mit Ausfallzeiten in Freistellungsphasen im Vergleich zu ihren Kollegen abgewertet werden“, stellte Wildfeuer heraus.

Quelle und weitere Informationen: www.dbb.de