25. April 2019

25 Jahre Berlin/Bonn-Gesetz

Am 26. April 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, kurz: Berlin/Bonn-Gesetz. Festgelegt wurde, welche Bundesministerien ihren ersten Dienstsitz in Berlin und welche diesen in Bonn haben. Ebenso gilt bis heute, dass der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesregierung in Bonn bleiben soll.

Dagegen haben Ministerinnen und Minister unterschiedlicher Parteien und verschiedener Bundesregierungen im Laufe der letzten 25 Jahre derart verstoßen, dass bereits seit 2008 die Mehrzahl der Arbeitsplätze der Bundesregierung in Berlin verortet ist.

Die Debatte zur Verbindlichkeit solcher gesetzlicher Regelungen hat die amtierende Bundesregierung anders als Vorgängerregierungen zum Anlass genommen, in den Koalitionsvertrag die Verhandlung zu einem im Gesetz vorgesehenen Staatsvertrag aufzunehmen. Dieser Vertrag kann die Regelungen des Gesetzes zwischen den betroffenen Parteien (Bund und die Länder Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz) ausgestalten.

Dazu bereiten sich die Verhandlungspartner in der Region NRW/RLP auf die Verhandlungen vor. Der Ministerpräsident des Landes NRW Armin Laschet erklärte in dieser Woche, dass er die Beschleunigung der Verhandlungen und deren Ergebnis noch in diesem Jahr fordere.

Auch der vbob legt großen Wert auf die Planungssicherheit für Beschäftigte der Bundesverwaltung (auch in dieser Frage). Auf Einladung des Bonner Oberbürgermeisters Alexander Sridharan bringt der vbob seit dem Jahr 2018 die Interessen der von der Diskussion betroffenen Beschäftigten in die Gespräche mit ein.

Die kürzliche Aufregung um den Baubeschluss des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin zeigt, wie blank bei dieser Debatte die Nerven der betroffenen Beschäftigten liegen. Als Aufforderung, verantwortungsbewusst mit dem Thema zweiter Sitz der Bundesregierung um zu gehen, so verstehen wir die Botschaft des NRW-Ministerpräsidenten. Dieser Anspruch gilt für die Interessen der Beschäftigten der Bundesverwaltung auch!

Bloße Ausgleichsüberlegungen – wie z.B. im Rahmen des Ergebnisses der Kohlekommission – genügen diesem Anspruch von verantwortungsbewusstem politischen Handeln nicht und sind genauso diskutabel wie die Auswahl der Behörden vor 25 Jahren. Wünschenswert wäre – wie bei anderen politisch diskutierten Themen übrigens auch - eine Versachlichung der Debatte. Eine Meinungsbefragung aus dieser Woche verstärkt wiederum das Bild tendenziöser Wahrnehmung; auch in der Berichterstattung. Emotionale Überhitzung erfuhr das Thema bereits über die letzten 25 Jahre zur Genüge.

Sind wir also nach 25 Jahren schlauer?
Nein, wir diskutieren nach wie vor über räumliche Präsenz statt über moderne Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung.

Der vbob bleibt für die Interessen der Beschäftigten am Ball, Nähe ist unsere Stärke!