Einkommensrunde 2018
Einigung erzielt – Unser Einsatz hat sich gelohnt!
Am 18. April 2018 konnte nach schwierigen Verhandlungen zwischen den Tarifparteien ein Durchbruch erzielt werden. Für alle Beschäftigten gibt es ein deutliches Entgeltplus in drei Schritten von durchschnittlich 7,5 Prozent. Die Einigung umfasst finanzielle Verbesserungen für Auszubildende, Berufseinsteiger sowie alle Beschäftigten und ist ein Beitrag für die Wettbewerbs- und somit Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Das Ergebnis im Detail
Zugewinn für Berufsanfänger und Leistungsträger
Die zehnprozentige Kürzung der Einstiegsgehälter wurde rückgängig gemacht und auch die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet. Erreicht wird dieser Prozess durch drei Erhöhungsschritte (1. März 2018, 1. April 2019, 1. März 2020), die für die unterschiedlichen Entgeltgruppen und die unterschiedlichen Stufen unterschiedlich ausfallen. Eine Mindestanhebung von ca. 90 Euro bei der ersten Steigerung und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung sorgt für einen angemessenen Zugewinn bei den unteren Einkommensgruppen. Die gerade erwähnte Mindestanhebung wird dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten von EG1 bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten. Durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten. Die neuen Tabellen und das gesamte Einigungspapier werden wir zeitnah veröffentlichen.
Azubis und Praktikanten
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöDPflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die bisherige Übernahmeregelung wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 vereinbart.
Übertragung des linearen Teils auf den Beamtenbereich des Bundes
Für den dbb und die Bundesbeamten ist es richtig und ein wichtiges Signal der neuen Bundesregierung, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Soldaten übertragen. Silberbach dazu: „Wir haben den neuen Bundesinnenminister aufgefordert, auch die Bundesbeamten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen und das Volumen der Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Das hat der Minister zugesagt“.
Weitere Ergebnisbestandteile
Altersteilzeit
Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.
Leistungsgeminderte Beschäftigte
Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte auf.
Besondere Regelungen für den Bund
Die Werte für den Auslandszuschlag, die Bereitschaftsdienstentgelte, die Entgelttabelle für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beschäftigten im Pflegedienst werden zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent sowie zum 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
Einführung der Entgeltgruppe 9c
Zum 1. März 2018 wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. Dies gilt für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt. Details dazu werden in der anstehenden Redaktion geklärt.