Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene Ohren

Bei einem Gespräch zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung hat der dbb eine bessere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigte sich offen für Änderungen.

„Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die Politik die Verunsicherung und Sorgen der Betroffenen zu Herzen nimmt“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. November 2018 anlässlich der Gesprächsrunde im BMAS. Einige der vorgesehenen Neuregelungen hätten in den vergangenen Wochen für große Verunsicherung bei den Schwerbehindertenvertretungen im dbb gesorgt. Besonders die Neuregelung zur Festlegung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB) sei deutlich kritisiert worden.

Bisher war die Regelung so offen formuliert, dass die Versorgungsämter großzügig bei der Beurteilung vorgehen konnten. Dies führte dazu, dass Menschen mit mehreren kleineren Beeinträchtigungen GdBs in ähnlicher Größenordnung erhalten konnten, wie Menschen mit einer einzigen, gravierenden Teilhabe-Beeinträchtigung. Die geplante Neuregelung sieht dagegen vor, dass GdBs von 10 und 20 nicht mehr in die Beurteilung über einen Gesamt-GdB einfließen. Die deutliche Kritik des dbb an diesen Plänen hat das BMAS ernst genommen und eine erneute Prüfung zugesagt. „Die Richtung stimmt, denn mit der geplanten Änderung würde nur vermeintlich mehr Gerechtigkeit geschaffen“, so dbb Chef Silberbach. „Ein großer Erfolg ist auch, dass das Ministerium den derzeit nicht vollumfänglich vorgesehenen Vertrauensschutz überarbeiten will. Auch hier scheint unsere Kritik Früchte zu tragen“. Nach wie vor kritisch sehe der dbb dagegen die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses bei der GdB-Feststellung sowie die Berücksichtigung von Hilfsmitteln bei der Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung.

Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren befindet sich die zustimmungspflichtige Ministerverordnung noch in der Sondierungsphase. Bevor im Bundestag beraten wird, ist eine weitere Verbändebeteiligung vorgesehen. Der dbb wird dort ebenfalls vertreten sein und sich unter anderem gegen die Befristung von GdB-Feststellungen aussprechen. „Klar ist: Befristete GdB-Feststellungen setzen die Betroffenen unter Zugzwang“, machte Silberbach deutlich. „Die Beweislast darf aber nicht bei den Menschen mit Behinderungen liegen. Unabhängig davon, ob es um eine Anschlussfestellung geht oder die Frage, ob ein bestmögliches Behandlungsergebnis erzielt worden ist“.

Quelle: dbb

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