Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
vbob kritisiert mangelnde Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltung
Die geplante Neuordnung des Familienzuschlages im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist bei unseren Mitgliedern auf große Kritik gestoßen. Sowohl die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob) und auch dbb haben dies in den bisherigen Stellungnahmen gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgetragen. Dieser Punkt war am 29. Mai 2019 nicht mehr Gegenstand der Erörterungen mit den Vertretern des BMI, da er aufgrund der Ressortabstimmung am 28. Mai 2018 aus dem Gesetzespaket entfallen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsgesprächs hat die vbob Bundesvorsitzende Rita Berning erneut die mangelnde Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltung kritisiert. Temporäre Zulagen können kein adäquater Ersatz für eine insgesamt angemessene Besoldungsstruktur sein. Die Stellenaufwüchse der vergangenen zwei Haushaltsjahre haben in vielen Behörden außerhalb der Sicherheitsbehörden nicht zu einer Entspannung der angespannten Altersstruktur geführt. Hier ist die Politik gefordert, Anreize für die Gewinnung von Nachwuchskräften zu schaffen, damit auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt bleibt. Weiterhin mangelt es an der Honorierung der sich verändernden und komplexer werdenden Arbeitsplätze, wie beispielsweise durch die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren nichttechnischen Dienst analog der beabsichtigten Anhebung des mittleren nichttechnischen Dienstes der Zollverwaltung.
Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte erwartet mit Interesse den aktualisierten Gesetzentwurf
und wird sich im Rahmen des Parlamentarischen Verfahrens weiterhin für die Interessen seiner
Mitglieder einsetzen.Weitere Informationen können Sie dem beigefügten dbb Rundschreiben entnehmen.
Weitere Informationen können Sie dem dbb Rundschreiben entnehmen.