07. August 2020

Digitales Deutschland - Chance nutzen

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Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte – vbob fordert seit vielen Jahren, dass im Wesentlichen aus dem Jahre 1974 stammende Bundespersonalvertretungsrecht zu modernisieren. Der vbob begrüßt geplante Regelungen, wie z.B. zum Übergangsmandat bei Umstrukturierungen, Vereinheitlichung der Amtszeiten, die Mitbestimmung in Fragen des Gesundheitsschutzes und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder die Erweiterung des Wahlrechts zur Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Ein besonderes Augenmerk legt die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte auf die Regelungen zur Zukunftsfähigkeit der Arbeit der Personalvertretungen. Die Weiterentwicklung der Arbeitswelt mit der Digitalisierung spiegelt sich in dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) leider nur marginal wider.

„Die Modernisierung und der digitale Wandel können auch die Personalratsarbeit erleichtern helfen. Die Personalvertretungen müssen an technischen Innovationen und Fortschritt teilhaben", fordert die Bundesvorsitzende des vbob, Rita Berning.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die befristeten Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie zur Nutzung aktueller Informations- und Kommunikationstechnik in der Personalratsarbeit nicht in das neue Gesetz überführt werden. Dies wäre ein erheblicher Rückschritt für die zeitgemäße Personalvertretung. Die Digitalisierung der Bundesverwaltung wird mit hohem Aufwand betrieben, die Digitalisierung der Personalratstätigkeiten darf als Bestandteil der Bundesverwaltung nicht außen vor bleiben. Wir setzen uns für eine Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes ein.