01. Oktober 2018

ge(werk)schafft! Tarifabschluss wird übertragen

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Nach dem Tarifabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 18. April 2018 wurde vom Deutschen Bundestag am 27. September 2018 das Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) einstimmig beschlossen. Damit erfolgt eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 durch zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen.

Im Rahmen der Versorgungsrücklage vermindert sich die Erhöhung beim ersten Erhöhungsschritt um 0,2 Prozentpunkte. Die Dienst- und Versorgungsbezüge erhöhen sich somit

•          zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
•          zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
•          zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

•          zum 1. März 2018 um 50 Euro,
•          zum 1. März 2019 um 50 Euro.

Die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 6 erhalten zudem ergänzend eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

In der Bundestagsdebatte erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Stephan
Mayer MdB, mit der Anpassung der Besoldung solle ein positives Zeichen für die Kolleginnen und Kollegen und deren Wertschätzung deutlich werden. Es ginge auch für die Zukunft um einen attraktiven öffentlichen Dienst. Deutschland sei eine der erfolgreichsten Wirtschaftsnationen auf der Welt, das liege nicht zuletzt an den 4,7 Millionen engagierten, kompetenten und einsatzfreudigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Parteiübergreifend wiesen die Rednerinnen und Redner in der 2. und 3. Lesung auf die besonderen Belastungen der Beschäftigten hin. Die finanzielle Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung und die Übertragung des Tarifergebnisses sei daher mehr als folgerichtig.

In den letzten Wochen häuften sich die Anfragen beim vbob bezüglich der Umsetzung des Tarifergebnisses und der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Nach dem positiven Votum der Gewerkschaften zum Ende der Erklärungsfrist am 15. Juni 2018 hatte die Bundesregierung am 6. Juli 2018 den vorgelegten Entwurf des BBVAnpG 2018/2019/2020 beschlossen. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag werden nun neben den Entgelten der Tarifbeschäftigten auch die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen mit den Oktoberbezügen ausgezahlt.

Mit der Umsetzung des Tarifergebnisses sowie der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich ist die Einkommensrunde 2018 abgeschlossen. „Ich danke allen Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie unseren Mitgliedern im Ruhestand, die sich aktiv und gemeinsam für diesen Abschluss eingesetzt haben“ erklärte die Bundesvorsitzende des vbob - gewerkschaft bundesbeschäftigte, Rita Berning, hierzu.
Die Einkommensrunde sei ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg, die Bundesverwaltung auch in Zukunft attraktiv zu gestalten und den Beschäftigten wertschätzend gegenüberzutreten. Weitere Schritte wie z.B. eine ausreichende Stellenausstattung und zeitgemäße Arbeits- und Rahmenbedingungen müssen folgen. „Ich denke hier vor allem an Themen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Personalentwicklung oder Wohnungsfürsorge - hier muss der Arbeitgeber Staat seine Hausaufgaben noch machen“, so Berning.

Meldung und Dokumente auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (bundestag.de)