10. April 2018

Bundesverfassungsgericht verlangt Neuregelung Grundsteuer-Reform:

Keine Mehrbelastungen für Finanzämter und Bürger

Der dbb hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der Grundsteuererhebung in Deutschland begrüßt. Wegen völlig veralteter und nicht aktualisierter Einheitswerte muss der Gesetzgeber neue Grundlagen schaffen, urteilte der Erste Senat in Karlsruhe am 10. April 2018.

„Jetzt wird es spannend, wie schnell und auf welches Modell sich der Gesetzgeber einigen wird“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in einer ersten Reaktion auf den Urteilsspruch der Verfassungsrichter. „Ob Pauschalierung, Indexierung oder ein reines Bodenwert-Modell – unser Hauptaugenmerk wird im anstehenden Entscheidungsfindungsprozess darauf liegen, dass die Grundsteuer-Reform weder auf dem Rücken der zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern ausgetragen wird, noch zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger geht“, machte der dbb Chef deutlich. In Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum und Wohneigentum als Teil der privaten Altersvorsorge zu den gesellschafts- und finanzpolitischen Top-Themen zählten, dürften nun bei der Grundsteuer keine kontraproduktiven Impulse gesetzt werden, warnte Silberbach. „Neuregelungen sind ohne Zweifel notwendig, aber bitte mit Augenmaß, Sinn für Machbarkeit und mit einem klaren Veto gegen eine finanzielle Mehrbelastung für selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Nebenkostenerhöhungen für Mieterinnen und Mieter.“ Zugleich müsse die Finanzgrundlage der Kommunen durch eine zügige Reform sichergestellt werden, betonte Silberbach mit Blick auf das den Gemeinden verfassungsrechtlich zustehende Grundsteueraufkommen, das sich aktuell auf rund 14 Milliarden Euro jährlich beläuft.

Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, ergänzte: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zügig auf ein machbares Reformkonzept einigen – am besten im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden, die das entscheidende Umsetzungs-Know how haben. Fest steht schon jetzt, dass die Bewertungsstellen derzeit weder personell noch technisch für eine neue Hauptfeststellung bei über 35 Millionen Grundstückseinheiten gerüstet sind“, unterstrich der DSTG-Vorsitzende. Besonders kritisch sei vor allem der Zeitfaktor, sagte Eigenthaler. „Je spitzer wir künftig rechnen müssen, desto länger wird es dauern. Insofern sind alle Beteiligten gut beraten, jetzt sämtliche Parameter und Experteneinschätzungen bei der Konstruktion des neuen Grundsteuer-Systems zu berücksichtigen“, so Eigenthaler.

Quelle: dbb.de