31. Januar 2019

Gespräch im Arbeits- und Sozialausschuss

Mindestrente kann Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sichern

Zu einem Gespräch über arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebungsvorhaben ist der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 30. Januar 2019 in Berlin mit Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages zusammengekommen. Auf der Agenda standen die Mindestrente, Härtefälle im Rentenüberleitungsrecht, die Beschränkung der sachgrundlosen Befristung und die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Die Mindestrente könne ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Akzeptanz der GRV sein, erklärte Wagner: „Sie kann dafür sorgen, dass alle langjährigen Beitragszahler die Aussicht auf eine über der Grundsicherung liegende Rente erhalten.“ Wichtig sei allerdings eine sachgerechte Finanzierung, denn „nach Auffassung des dbb müssen Gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler finanziert werden.“

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst stimmte Wagner mit dem Vorsitzenden des Arbeits- und Sozialausschusses Dr. Matthias Bartke und weiteren Obleuten der Bundestagsfraktionen darin überein, dass „Wertschätzung und wettbewerbsfähige Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwingend sind, um auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Privatwirtschaft im Rennen um die besten Köpfe bestehen zu können.“