09. Mai 2017

dbb gegen „Zwangseingemeindung“ von Beamten in GKV:

„Ohne Beihilfe leidet die Funktionsfähigkeit des Staates“

Gegen eine „Zwangseingemeindung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung“ hat sich der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt ausgesprochen – „das wäre eine deutlich teurere Lösung“, sagte er der Zeitschrift „PKV Publik“ (Ausgabe Mai 2017).

Ideen einer Einheits-Krankenversicherung für alle Beschäftigten, wie sie zuletzt beispielsweise die Bertelsmann-Stiftung geäußert hatte, „vernachlässigen oder vergessen bewusst, dass die eigenständige Beamtenversorgung zu den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, die in Artikel 33 unseres Grundgesetzes ausdrücklich geschützt sind.“ Bei einer Aufhebung der Versicherungsfreiheit von Beamten durch den Bund hätte man somit einen Verfassungskonflikt, machte Dauderstädt deutlich. Bundesländer, die an den bewährten Fürsorgeleistungen und Alimentationsverpflichtungen festhalten wollten, würden sich zudem gegen den Bund stellen. „Die Folge wären massive gerichtliche Auseinandersetzungen“, warnte der dbb Chef.

Als „Unfug“ bezeichnete Dauderstädt die prognostizierten Milliarden-Einsparungen, wenn man die Beamten ins System der Gesetzlichen Krankenversicherung einbinden würde. „In diesem Fall wäre aufgrund der verfassungsrechtlich zwingenden Alimentationsverpflichtung, die der Dienstherr gegenüber seinen Beamten hat, eine Kompensation nötig“ – die Besoldung müsste aufgrund der paritätischen Beitragsfinanzierung drastisch erhöht werden, zugleich wären entsprechende Arbeitgeberanteile fällig. „Die Zwangseingemeindung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung wäre die deutlich teurere Lösung. Sie kostet Milliarden für den Steuerzahler und den Staat“, erklärte Dauderstädt. Zudem gebe es „überhaupt nicht die Notwendigkeit für eine solche Radikalreform. Das deutsche Gesundheitssystem ist vorbildlich in der Welt. Viele andere Staaten beneiden uns darum. Und es funktioniert auch deshalb so gut, weil es Wettbewerb und nicht nur eine Einheitsversicherung gibt“, so der dbb Bundesvorsitzende. Durch die Beihilfe ergäben sich auch klare finanzielle Vorteile für den Dienstherrn und damit die öffentlichen Haushalte: „Er muss nur dann Beihilfe zahlen, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung müsste dagegen Monat für Monat gezahlt werden, egal, ob in dieser Zeit überhaupt medizinische Leistungen angefallen sind oder nicht.“

Die Beihilfe gehöre nicht nur zum Kern des Berufsbeamtentums, unterstrich Dauderstädt, „sie ist auch ein Teil der Attraktivität dieses Berufes. Denn bei der Besoldung, also dem Gehalt der Beamten, kann der Staat als Arbeitgeber oft mit der Privatwirtschaft nicht mithalten. Das gilt vor allem für Mangelberufe wie Ärzte, Ingenieure oder IT-Fachleute. Der Staat muss auf dem Arbeitsmarkt also andere Anreize anbieten – und dazu gehören insbesondere die sozialen Sicherungssysteme der Beamten. Wenn wir diese Vorteile nicht mehr hätten, wären wir noch schlechter dran, als wir es jetzt schon im Wettbewerb um gute Leute sind. Wir würden die Attraktivität des Beamtenberufes massiv beeinträchtigen und damit auch die Funktionsfähigkeit des Staates verschlechtern“, gab Dauderstädt zu bedenken und kündigte an, dass sich der dbb gegen alle Versuche, die Beamtenbeihilfe abzuschaffen, wehren werde, „auch juristisch“.

Quelle und weitere Informationen: www.dbb.de