08. April 2020

Schlechter Scherz oder unerschütterlicher Optimismus

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…fragt sich die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte nach dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes mit dem Ziel der Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Bundesverwaltung.

Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte fordert die sofortige Aufhebung der Verpflichtung zur Durchführung von Personalversammlungen für das erste Halbjahr 2020.

 

Der Gesetzentwurf beinhaltet weitgehend sachgerechte Lösungen für die Weiterführung der Personalratsarbeit sowie Arbeits- und Beschlussfähigkeit der Gremien in dieser Corona bedingten Ausnahmesituation. So soll z.B. die befristete Option geschaffen werden, Beschlussfassungen der Personalvertretungen durch Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen. Aus unerklärbaren Gründen wurde nach der Ressort- und Verbändebeteiligung jedoch eine wesentliche Änderung der Verpflichtung zur Durchführung von halbjährlichen Personalversammlungen gestrichen.

Während die Bevölkerung gehalten ist, Kontakte auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren und der Aufenthalt im öffentlichen Raum stark reglementiert ist, sollen in der Bundesverwaltung offenbar weiterhin Präsenzveranstaltungen, wie Personalversammlungen stattfinden. Die Streichung der in den ersten Entwürfen geplanten Öffnung der Vorschrift über die Durchführung dieser Veranstaltungen ist unverantwortlich.

Bei Personalversammlungen treffen häufig Hunderte von Beschäftigten zusammen. „Hier wird die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen leichtfertig auf‘s Spiel gesetzt“ mahnt die Bundesvorsitzende Rita Berning. Schutz und Fürsorge für die Beschäftigten müssen oberste Priorität haben. Auf der einen Seite, werden bei den Personalratswahlen zu recht großflächig Briefwahlen ermöglicht, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Auf der anderen Seite werden die Beschäftigten beim Besuch der Personalversammlung einem unnötigen Risiko ausgesetzt, das am Ende die Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung beeinträchtigen kann.

Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte fordert die sofortige Aufhebung der Verpflichtung zur Durchführung von Personalversammlungen für das erste Halbjahr 2020. „Als Leitlinie sehen wir eine Verknüpfung mit den für den öffentlichen Raum bestehenden Kontaktbeschränkungen“ ergänzt die vbob Bundesvorsitzende.