11. Juni 2019

Stufenprüfung und -zuordnung bei Neueinstellung von Beschäftigten verbessert

Mit Rundschreiben D5-31002/55#7 vom 7. Mai 2019 hat das Bundesministerium des In-nern, für Bau und Heimat (BMI) die Durchführungshinweise zur Stufenprüfung und –zuordnung bei Neueinstellung von Beschäftigten nach § 16 TVöD neu gefasst.

Das BMI-Schreiben stellt unter Aufhebung vorheriger Rundschreiben zur selben Thematik in Teilen einen Richtungswechsel dar. Die Möglichkeiten einer höheren Stufenzuordnung als zur Stufe 1 sind erweitert worden.

Insbesondere ergeben sich folgende Neuerungen:

BMI-Rundschreiben