18. März 2021

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022

vbob Chef enttäuscht über Gesetzentwurf

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Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich heute ein beachtlicher Vorgang. Die Übertragung des letztjährigen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Diese wird kommen, eine wirkungsgleiche Übertragung allerdings nicht. Der Mindestbetrag von 50 Euro wird von der Bundesregierung nicht für die Kolleginnen und Kollegen in den kleineren Besoldungsgruppen umgesetzt.

Darüber hinaus enthielt der abgestimmte Gesetzentwurf auch die angekündigten Verbesserungen zu den familienbedingten Besoldungselementen (z.B. Reform des Familienzuschlages) und die vom Bundesverfassungsgericht durch Urteile bereits mehrfach, zuletzt in 2020 geforderte Anpassung der Besoldungsstruktur entsprechend des Alimentationsprinzips.

Die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch das Bundesfinanzministerium führt nun dazu, dass in dieser Legislaturperiode weder die überfällige Reform der Familienkomponenten noch die Verfassungskonformität der Besoldung erreicht werden kann.

Bundesvorsitzender Gehlen äußerte sich über den Gesetzentwurf enttäuscht:

„Dass die vorgesehene Verbesserung für die kleinen Einkommensgruppen, der Familienkomponenten sowie die verfassungsgemäße Alimentation ausgerechnet am Veto aus dem Haus des designierten sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten Scholz scheitern, war nicht zu erwarten. Der vbob verurteilt diesen weiteren Aufschlag gegen das Berufsbeamtentum scharf. Ich weise die Mitglieder der Bundesregierung darauf hin, dass sie als Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode im September gemeinsam in der Verantwortung sind. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Bundesverwaltung können eine Antwort auf solche parteipolitischen Spielchen an der Wahlurne geben.“