16. Mai 2019

EuGH-Entscheidung

vbob erinnert anlässlich des Arbeitszeiturteils des EuGH an langjährige Forderung nach einer Reform der Arbeitszeitverordnung

  • Foto: Michael Wolter

Es kennt sie vermutlich jeder, der in der Bundesverwaltung beschäftigt ist - die Stechuhr, vor der man nun nach dem Urteil des EuGH vielerorts Angst hat. Arbeitgeber müssen demnach fortan sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten gemessen werden kann.

Anlässlich dieses für Bereiche, wo eine systematische Arbeitszeiterfassung noch nicht Gang und Gäbe ist, gewiss wegweisenden Urteils erinnerte die vbob-Chefin Rita Berning heute in Berlin an die zahlreichen Forderungen und konkreten Vorschläge der Gewerkschaft Bundesbeschäftigte zur Reform der Arbeitszeitvorschriften in der Bundesverwaltung. Der vbob-Bundeshauptvorstand hat am vergangenem Wochenende ein Positionspapier zur Arbeitszeit erarbeitet, welches in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll. 

dbb Meldung zur EuGH-Entscheidung