22. April 2021

Bundestag beschließt Novelle des Personalvertretungsgesetzes

vbob-Forderung nach Digitalisierung erfüllt

  • Foto: katatonia - stock.adobe.com

Am 22. April 2021 hat der Bundestag die Novelle des 45 Jahre alten und in vielfacher Hinsicht nicht mehr zeitgemäßen Bundespersonalvertretungsgesetzes beschlossen.

Der vbob hat sich seit Jahren für eine Überarbeitung stark gemacht. Jetzt hat sich dieser Einsatz ausgezahlt: die Kernforderungen wurden erfüllt!

Insbesondere die Regelungen zur

- Nutzung digitaler Formate in der Personalratsarbeit und

- die Aufwertung der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind zu begrüßen.

Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunikationskultur in den Dienststellen und damit auch auf die Arbeit der Personalräte auswirken. Insofern ist es auch folgerichtig, dass die Digitalisierung der Personalratsarbeit einen Schwerpunkt der Novelle bildet.

Personalräte haben nunmehr ohne zeitliche Befristung die Option, Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen als ergänzende Alternative zu Präsenzsitzungen durchzuführen. Die Möglichkeit der Beschlussfassung im elektronischen Verfahren stärkt die Handlungsfähigkeit der Personalräte und trägt zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Online-Sprechstunden und Personalversammlungen sind in Form von Videokonferenzen möglich.

Den Gewerkschaften wird neben dem „analogen“ ein elektronisches Zugangsrecht über einen Link gewährt, über den Beschäftigte in Kontakt zu den Gewerkschaften treten können.

Bundesvorsitzender Gehlen dazu:

Mein Dank gilt insbesondere den Innenpolitikern des Deutschen Bundestages, die verstanden haben, dass eine Novelle ohne die Möglichkeiten der Digitalisierung keine Akzeptanz bei den Personalräten gefunden hätte und den Entwurf der Bundesregierung an der Stelle deutlich besser in die Zeit gestellt haben.

Natürlich hätten wir uns noch viel mehr vorstellen können, beispielsweise die Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände oder die Beteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen. Dies wird nun die Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein. Der vbob ist vorbereitet und steht für die erforderlichen Gespräche bereit.