Kompetent beraten mit dem vbob!
Der vbob ist für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihren Anliegen von A, wie z.B. Abordnungen, über Konkurrentenstreitigkeiten bis Z, wie z.B. Zusatzversorgung. Dafür stehen Ihnen neben unserem ehrenamtlichen Rechtsschutzbeauftragten, den ehrenamtlichen Mitgliedern des Bundesvorstandes, die Fachanwälte der Dienstleistungszentren unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion in Hamburg, Berlin, Bonn, Mannheim und Nürnberg als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der richtige Weg zum Rechtsschutz
Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung vom 10. Mai 2019 bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Beratungsrechtsschutz bedeutet, der vbob erteilt Ihnen mündliche oder schriftlich Auskünfte.
Im Verfahrensrechtsschutz vertritt der vbob bzw. eines der dbb Dienstleistungszentren Sie rechtlich in einem gerichtlichen Verfahren.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensperson für Schwerbehinderte.
Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
In Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtsschutz gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.
Über den Antrag auf Rechtsschutz entscheidet die Bundesleitung. Der Verfahrensrechtsschutz wird für jede Instanz gesondert bewilligt.
Honorarvereinbarungen mit externen Anwälten können nur mit vorheriger Zustimmung der Bundesleitung getroffen werden.
Verfahrensrechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn der konkrete Rechtsschutzfall erst nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden und nach der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb zulässig ist. Maßgeblich für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreichende Aussicht auf Erfolg des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschätzung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass der Rechtsschutz erfolgreich geführt, also die Klage gewonnen werden kann.
Der vbob behält sich daher vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider laufen.
Der Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt, kann der vbob Sie im Ausnahmefall darauf verweisen, diesen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Rechtsschutz wird für Verfahren nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten gewährt.
Sie benötigen Rechtsschutz? Dann fordern Sie bitte unter rechtsschutz(at)vbob.de das erforderliche Rechtsschutzformular an.
Senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben samt Unterlagen (in Kopie), nach Möglichkeit einem kurzem Votum der jeweiligen Fachgruppe und einer vollständigen Sachverhaltsschilderung per Mail an rechtsschutz@vbob.de.
Bei Übersendung auf postalischem Weg senden Sie das Rechtsschutzformular und die Unterlagen an das jeweils zuständige vbob Büro.
Zuständig für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Nordhrein-Westfalen, Bayern
vbob Bundesgeschäftsstelle
Rechtsschutz
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Zuständig für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
vbob Hauptstadtbüro
Rechtsschutz
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Übersenden Sie die Unterlagen bitte nicht im Original, sondern nur in Kopie oder als PDF-Datei. Damit soll sowohl das Risiko des Verlustes von Unterlagen auf dem Postweg vermieden werden als auch eine zügige Bearbeitung auch bei einer ggf. erforderlichen Vorlage von Unterlagen bei Gericht ermöglicht werden.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Auflistung der für die Prüfung der Rechtsschutzgewährung durch die Bundesleitung und für die dbb Dienstleistungszentren erforderlichen Unterlagen und Informationen, dargestellt im Zusammenhang mit den am häufigsten in den Dienstleistungszentren auftretenden Rechtsgebieten.
Checkliste Beamtenrecht/Verwaltungsrecht
Checkliste Sonderfall Konkurrentenstreitigkeiten / Dienstliche Beurteilungen
Wichtig ist, dass bei laufenden Fristen der Rechtsschutzantrag so frühzeitig und inhaltlich vollständig gestellt werden muss, dass die Prüfung der Rechtsschutzgewährung, die Weitergabe an die dbb Dienstleistungszentren sowie der dortige Eintritt in das Verfahren innerhalb der laufenden Frist geordnet erfolgen kann.
Der vbob hat folgende Terminvorgaben für das Vorliegen der notwendigen Unterlagen
• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei einem Widerspruch auf der Verwaltungsebene
• 7 Arbeitstage vor Ablauf der Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei einer Entfristungsklage
• 7 Arbeitstage vor Fristablauf im Konkurrentenstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht
• 10 Arbeitstage vor Fristablauf bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht oder dem Sozialgericht
• 10 Arbeitstage vor Fristablauf bei sonstigen Klagen (außer Kündigungsschutzklagen) vor dem Arbeitsgericht
• 10 Arbeitstage vor Fristablauf bei Ausschlussfristen
Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.