Ruhestand

Ihre Interessen werden durch unseren Bundesvertreter der Mitglieder im Ruhestand wahrgenommen.

Nach dem Berufsleben beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt.

Stellen Sie sich jetzt auch die Frage: Brauche ich den vbob im Ruhestand wirklich weiterhin als gewerkschaftliche Interessenvertretung?

Wir sagen eindeutig ja!
Auch nach dem aktiven Berufsleben ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung unverzichtbar.

Denn nach wie vor gilt: Interessen gegenüber der Politik können - wie im Berufsleben - auch im Ruhestand nicht von einer Einzelperson wirksam durchgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Durchsetzung von Grundsatzfragen des Versorgungs-, Renten und Beihilferechts gegenüber dem Gesetzgeber, dem früheren Dienstherr sowie auch vor Gerichten.

Deshalb führen wir unsere mitgliedernahe Betreuung konsequent fort:

Außerdem können Sie über unsere Dienstleistungen und Serviceangebote auch im Ruhestand in vollem Umfang verfügen.

Unsere Leistungen für Sie:

Der vbob zeigt seine Mitgliedernähe auch in seinen Mitgliedsbeiträgen. Unsere Mitglieder im Ruhestand erhalten vollen Service, zahlen jedoch eine Beitragsgruppe niedriger..

Noch eine Bitte zum Schluss:
Informieren Sie bitte Ihre Fachgruppe, die Bundesgeschäftsstelle oder das Hauptstadtbüro, wenn Ihre Wohnanschrift sich ändert. Es ist uns ein Anliegen, dass der Kontakt zu Ihnen nicht verloren geht. Wir möchten so auch sicherstellen, dass Sie unser monatlich erscheinendes Magazin direkt vom Verlag aus schnell und unkompliziert per Post zugesandt bekommen.


Für Interessierte:

Für den Notfall - Ein Dokumentenordner für Jung und Alt.
Beziehbar über den dbb verlag. Autor: dbb bundesseniorenvertretung.
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