Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte setzt sich seit ihrer Gründung für die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ein. Dabei konnten manche Ungleichbehandlungen bei der Beschäftigung in der Bundesverwaltung in den letzten Jahren im Rahmen von Tarifverträgen, dienstrechtlichen Regelungen oder auch Dienstvereinbarungen bereits vermieden werden.
Dennoch gilt es an diesem Tage auch, sich bewusst zu machen, an welchen Stellen auch in der Bundesverwaltung noch Potential liegt, die einzelnen Bereiche der Gleichberechtigung näher zu beleuchten. Seien es beispielsweise Fragen der Beurteilungsrichtlinien, der Vereinbarkeit, der Sorgearbeit oder auch der Führung, es gibt neben den großen gesellschaftlichen Debatten auch weiterhin genügend Arbeit im diesbezüglichen Bereich in der Bundesverwaltung. Diesem Anspruch trägt auch die Diskussion in unseren Fachgruppen Rechnung, die dem paritätisch besetzten Bundesvorstand auch aus Anlass des Bundesvertretertages 2022 entsprechende Aufgaben durch Anträge mitgegeben haben. Diese Ziele verfolgen wir weiterhin, dabei helfen uns die vielen Mandatsträgerinnen des vbob besonders. Dafür sagen wir heute danke und gratulieren den vielen Engagierten zum Weltfrauentag!
Wir begrüßen es daher auch, dass es seit kurzem seitens des Bundesarbeitsgerichtes ein klares Urteil gibt, dass es bei gleicher Arbeit auch einen Anspruch auf gleiche Bezahlung gibt und gleiche Bezahlung nicht Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerin ist.