Im April 1974 trat das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. Seitdem haben die Beschäftigten des Bundes ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Beschäftigung beim Arbeitgeber Bund.
In den zurückliegenden Jahrzehnten wurde das Gesetz durch Rechtsprechung und europäische Vereinbarungen des Öfteren Veränderungen und Ergänzungen unterzogen, zuletzt im Rahmen einer „Novelle“ 2021. Zu diesen Änderungen hat auch der vbob eine Vielzahl von Anstößen gegeben. Am langen Ende bleibt auch im Jubiläumsjahr noch eine Vielzahl von durch den vbob vorgeschlagenen Änderungen bislang unberücksichtigt.
Hierzu zählt auch das komplexe und nicht ins 21. Jahrhundert überführte Wahlrecht in der Wahlordnung zum BPersVG. Der vbob hatte sich für die Novellierung im Sinne der Gestaltung einer möglichst hohen Wahlbeteiligung für Vereinfachungen bzw. Digitalisierung der Wahlvorgänge stark gemacht, Bundesinnenministerin Faeser die Novelle abgelehnt.
Die im Gesetz bereits enthaltenen und garantierten Rechte der Beschäftigtenvertretungen werden auch in der demnächst neu beginnenden Amtszeit der gewählten Personalvertretungen vor Ort gelebt und verteidigt werden müssen.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen: Daher ist es immens wichtig, dass die Personalvertretungen des Bundes auf allen Ebenen durch eine hohe Wahlbeteiligung seitens der Kolleginnen und Kollegen den Rücken gestärkt bekommen. Kandidatinnen und Kandidaten des vbob sind dabei kompetent und für mich erste Wahl. Wir bleiben bei der erforderlichen Novellierung für Sie am Ball!