Seit mehr als zwei Jahren liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtswidrigkeit der Besoldung von Beamtinnen und Beamten vor. Bundesinnenministerin Faeser hatte die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur obersten Priorität erklärt, aber bislang keinen Vorschlag vorgelegt.
Neben der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung erwarten wir die Ausgestaltung der Besoldungsstruktur hin zu einem modernen Besoldungssystem, in dem sich familienbezogene Elemente wie z.B. die angemahnte Reform der Kinderzuschläge ebenso wiederfinden wie auch die Berücksichtigung des Abstandsgebotes.
Bundesvorsitzender Gehlen mahnt: Es ist höchste Zeit, endlich einen konkreten Vorschlag zu einer echten Besoldungsreform vorzulegen. Dies ist für die Beamtinnen und Beamten in den Bundesbehörden auch nach den Urteilen des Verfassungsgerichts ein klarer Rechtsanspruch!
Hinzu kommt, dass es auf Seiten der Bundesregierung endlich den Mut braucht, nicht nur das rechtlich notwendige nach dem Urteil umzusetzen, sondern den Anlass aufzugreifen, die Besoldungsstruktur unter Attraktivitätsgesichtspunkten zu reformieren.
Das wäre auch für den dringend benötigten Nachwuchs in den nächsten Jahren ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit und Attraktivität der Beschäftigungsbedingungen beim Dienstherrn Bund.
Wer die Besten will, muss auch investieren.
Hier ist die Bundesregierung bislang nicht nur ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sondern hat auch ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten verletzt.
Das BMI hatte unter der alten Hausleitung im vergangenen Jahr z.B. Regionalzuschläge vorgeschlagen, die die Kosten für Arbeit und Wohnen in den Bundesbehörden in Ballungszentren abfedern sollten. Eine echte Reform waren die Vorschläge ebenfalls nicht. Sie sind dennoch am Veto des Bundesfinanzministers der Großen Koalition gescheitert. Jetzt ist die neue Regierung mit Bundesinnenministerin Faeser und dem neuen Bundesfinanzminister Lindner am Zug.
Wir fordern die Bundesregierung zur sofortigen Vorlage eines Konzeptes für die zukunftsfeste und attraktive Gestaltung der amtsangemessenen Alimentation auf.