31. März 2022

vbob verteidigt Meinungsfreiheit und schützt seine Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

Viele unserer überwiegend ehrenamtlichen vbob Personalratsmitglieder, Personalrats-vorsitzenden in Örtlichen, Gemeinsamen oder Hauptpersonalräten, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertrauenspersonen stehen seit Beginn der Pandemie unter erheblichem zusätzlichen Druck. Die Maßnahmen der Dienststellen werden durch sie in Pandemie-Krisenstäben begleitet und erfordern neben dem klassischen Vertretungsgeschäft ständige Aufmerksamkeit für die unterschiedlichen Anordnungen der politisch getroffenen Entscheidungen im Gesundheitsbereich und die ebenso vielfältigen Bedarfe ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Die Reaktionen auf ihre Tätigkeit in dieser emotional aufgeladenen Zeit erreichen in Einzelfällen inzwischen ungeahnte Ausmaße. So erhielt jüngst ein Personalratsvorsitzender einer Bundesbehörde ein Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei mit der Androhung einer Strafanzeige, weil er sich mit dem Personalrat die Worte des Bundesgesundheitsministers zu eigen gemacht hat und zum Schutz der eigenen Gesundheit wie auch die der Mitmenschen in seiner Behörde für eine Impfung geworben hat.

Bundesvorsitzender Frank Gehlen äußert dafür kein Verständnis:

Die Mitglieder des Personalrates und auch der Vorsitz stehen in der Ausübung ihrer Tätigkeit unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wenn sich der Vorsitzende – wie im vorliegenden Fall – für den Personalrat in der eigenen Belegschaft äußert, ist es das eine, eine Äußerung innerhalb einer Behörde zu teilen oder nicht zu teilen.

Wer Meinungsfreiheit reklamiert, aber Anwälte nutzt, um diese durch Einschüchterung bei anderen zu unterdrücken, der hat den vbob gegen sich. Wer glaubt, es sei in Ordnung, im Ehrenamt für sie tätige Menschen mit schriftlichen Drohungen durch Externe unter Druck zu setzen, liegt gründlich daneben. Der vbob schützt seine Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und deren Meinungsfreiheit mit allen Mitteln. Er erwartet dies im Übrigen auch von den Dienststellenleitungen; im vorliegenden Fall geschieht das gerade.