Ab ins Homeoffice - Ein Weg von der Präsenzkultur zur Vertrauensarbeitszeit?
Am 22. Juni 2021 fand im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe für Mitglieder im Jubiläumsjahr des vbob eine weitere Videokonferenz statt. Die vbob Moderatoren Thomas de Greeff und Anna Diegeler-Mai hatten das Thema auf Grundlage selbst erarbeiteten Wissens aufbereitet und in einen Fragenkatalog gefasst. Anhand des Fragenkatalogs wurden die Teilnehmenden interviewt.
Kernbotschaft: Die Arbeitswelt wird sich insgesamt verändern. Indem die Erfahrungen des letzten Jahres genutzt werden, hat die Verwaltung die Chance als positives Beispiel voran zu gehen. Die Verwaltung kann sich durch gute, an die jeweiligen Behördenstrukturen und die regionalen Bedingungen angepassten Regelungen als moderner Arbeitgeber präsentieren. Mit Ausnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollte sie keine starren gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Standards vorgeben. Diese sollen dem Selbstschutz der Beschäftigten dienen. Alle Gestaltungsspielräume müssen genutzt werden, um ausgewogene für Arbeitgeber/Dienstherren und Beschäftigte gleichermaßen zufriedenstellende und zukunftsgerichtete Festlegungen zu treffen.
Positiv: Alle Diskussionsteilnehmenden hielten es nach den Erfahrungen der Pandemie für möglich, dass eine Vertrauenskultur zwischen Arbeitgeber / Dienstherr und Beschäftigtem entstehen kann, wenn beide Beteiligte sich auf genaue Verhaltensregeln einigen.
Negativ: Die gute Qualität der technischen Ausstattung und nicht nur der IT-Ausstattung wurde bereits vorausgesetzt, obwohl im Homeoffice vielfach mit eigener technischer und ergonomischer Ausstattung gearbeitet wurde.
Auf den Punkt gebracht:
Die Welt lässt sich nach der Pandemie nicht zurückdrehen. Die Beschäftigten haben gezeigt, dass qualifizierte Arbeit auch im Homeoffice geleistet werden kann. Gesetzliche oder sonstige Regelungen dürfen nur einen weiten Rahmen setzen der nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten der Behörden flexibel ausgestaltet ist. Die technischen, gesundheits- und arbeitsschutzbezogenen Voraussetzungen müssen aber grenzziehend ausgeschöpft werden. Dienstvereinbarungen als Übergangsvereinbarungen können helfen, weitere Erfahrungen zu sammeln.
Wie geht es nun weiter?
Die in den Behörden als Mitglieder der Gewerkschaften aktiven Personalvertretungen sind die Verhandlungspartner der Arbeitgeber/Dienstherren und müssen den Arbeitnehmerinteressen beim Abschluss guter Übergangs- und endgültigen Dienstvereinbarungen zum Durchbruch verhelfen. Die Unterstützung durch den vbob wurde gewünscht und zugesagt.