Gremien

Die Bundesleitung…

…besteht aus der oder dem hauptamtlichen Bundesvorsitzenden, drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, der Bundesschatzmeisterin oder dem Bundesschatzmeister und der oder dem Rechtsschutzbeauftragten, die ihre Funktionen ehrenamtlich ausüben.

Mitglieder der Bundesleitung
 

Der Bundesvorstand…

…besteht aus der Bundesleitung, der Bundesjugendvertreterin oder dem Bundesjugendvertreter, der Bundesfrauenvertreterin, der Bundesvertreterin oder dem Bundesvertreter der Mitglieder im Ruhestand und vier Beisitzerinnen und Beisitzern, die ihre Funktion ehrenamtlich wahrnehmen.
Die Vertreterin/der Vertreter Fachgruppe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt als kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht an den Bundesvorstandssitzungen teil.
In der Tagesarbeit werden Bundesleitung und Bundesvorstand von der Bundesgeschäftsstelle und dem Hauptstadtbüro unterstützt.

Mitglieder des Bundesvorstandes
 

Der Bundeshauptvorstand…

…tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist das höchste Organ des vbob zwischen den Gewerkschaftstagen. Seine Mitglieder sind die Mitglieder des Bundesvorstandes und die ehrenamtlichen Fachgruppenvorsitzenden, die sich vertreten lassen
können. Die für die Rechnungsprüfung gewählten Mitglieder werden zu den Sitzungen eingeladen.

Der Gewerkschaftstag…

…ist das oberste Organ des vbob. Er tritt alle fünf Jahre zusammen. Mitglieder des Gewerkschaftstages sind die Mitglieder des Bundeshauptvorstandes und die Delegierten der Fachgruppen.
Die Zuständigkeiten unserer Gremien können Sie der vbob Satzung entnehmen.

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