50 Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz

Nie war Mitbestimmung so wichtig wie heute

Im April 1974 trat das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. Seitdem haben die Beschäftigten des Bundes ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Beschäftigung beim Arbeitgeber Bund.

>> mehr..

Gemeinsam mehr erreichen!

Einige gute Gründe für eine Mitgliedschaft im vbob

  • Wir bieten allen Beamtinnen und Beamten sowie den Tarifbeschäftigten der Bundesverwaltung eine starke Gemeinschaft
     
  • Wir sind in fast jeder Bundesbehörde durch eine Fachgruppe vertreten und bewegen so auch vor Ort die Dinge
     
  • Wir stellen überproportional viele Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Personalvertretungen,
    Nähe ist unsere Stärke!
     
  • Wir bieten unseren Mitgliedern inkludiert im Beitrag sehr viel Service: von Berufsrechtschutz über Weiterbildungsangebote hin zu reduzierten Beiträgen, einer Diensthaftpflichtversicherung, unsere Mitgliederzeitschrift, eine Freizeitunfallversicherung und Rabatten bei Partnern des vbob (Banken, Versicherungen, dbb-Vorteilswelt und Produktanbietern)
     
  • Wir informieren regelmäßig und aktuell über berufspolitische Vorhaben und neuste Entwicklungen zum Tarifrecht, einschließlich der Verfügbarkeit diesbezüglicher Druckerzeugnisse

Weitere Informationen und Hinweise:

Kurzübersicht der Leistungen des vbob  

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Imagebroschüre 

vbob Satzung 

vbob Schiedsordnung 

vbob Beitrittserklärung