50 Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz

Nie war Mitbestimmung so wichtig wie heute

Im April 1974 trat das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. Seitdem haben die Beschäftigten des Bundes ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Beschäftigung beim Arbeitgeber Bund.

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Beiträge

Das kostet Sie eine Mitgliedschaft im vbob

Die monatlichen Beiträge können Sie der nachstehenden Beitragstabelle entnehmen:

Anwärterinnen und Anwärter aller
Laufbahnen sowie Auszubildende
  Beitragsklasse A 1,65 €*)
Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe A 1 – A 5, E 1 – E 4 Beitragsklasse 1 7,30 €
Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe A 6 – A 9 m.Z., E 5- E 9 Beitragsklasse 2 9,70 €
Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe A 10 – A 13 m.Z., W 1, E 10 – E 13 Beitragsklasse 3 12,80 €
Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe A 14 – B 2, W 2 – W 3,
R 1 – R 2, E 14 – 15 Ü
Beitragsklasse 4 14,60 €
Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe B 3 und höher, R 3 und höher,
Außertariflich Beschäftigte
Beitragsklasse 5 16,40 €
* ) Im ersten Jahr der Mitgliedschaft beitragsfrei

Teilzeitbeschäftigte Mitglieder bis 50 % der normalen Arbeitszeit sowie Mitglieder im Ruhestand zahlen jeweils eine Stufe niedriger, mindestens jedoch Beitragsklasse 1.

Bei Mutterschutz oder Elternzeit ruht die Beitragspflicht.

Für Mitglieder der Fachgruppe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BVV) weichen die Beiträge geringfügig ab.