Am 24.03.2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in Umsetzung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) und des FALTER-Modells nach § 53 Absatz 4 BBG mit Wirkung vom 25. März 2021 um weitere zwei Jahre verlängert, also bis zum…
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