12. Juni 2023

Anhörung zum Disziplinargesetz im Innenausschuss des Bundestages

Heute fand die Anhörung zum neuen Bundesdisziplinargesetz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Für den dbb war der stellvertretende Bundesvorsitzende Heiko Teggatz als Experte eingeladen. Auch vbob Bundesvorsitzender Frank Gehlen nahm an der Anhörung vor Ort teil. Der vbob hatte sich mit seiner Stellungnahme bereits bei der Anhörung im Bundesministerium des Inneren deutlich gegen das neue Disziplinarrecht geäußert. Für die geplante drastische Änderung des Rechts gebe es keinen nachvollziehbaren Grund, auch die Zahlen sprächen deutlich gegen ein Gesetzesvorhaben.

Laut der Gesetzesbegründung gab es 2021 nur 373 Disziplinarmaßnahmen, gleichbedeutend mit 0,2 Prozent der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Die Anzahl der Disziplinarklagen im gleichen Zeitraum betraf 25 Fälle oder 0,01 Prozent der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Es ist anzunehmen, dass es hier nicht ausschließlich um verfassungsfeindliche Handlungen ging, denn Disziplinarverfahren können auch wegen anderem Fehlverhalten eingeleitet werden. Teggatz in der Anhörung: „Selbstverständlich müssen wir mit allen Mitteln gegen Verfassungsfeindlichkeit vorgehen, diese Gesetzesänderung damit zu begründen, ist jedoch fernab der Realität.“

Neben Aussagen zu Rechtsförmlichkeit des Gesetzentwurfes durch geladene Rechtsanwälte wurde durch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen das Thema der Versorgungsempfänger besonders thematisiert. Die FDP schloss sich den Überlegungen an. Danach solle insbesondere auch die Verfassungstreue pensionierter Beamtinnen und Beamten mit entsprechenden Konsequenzen in den Blick genommen werden.

Gehlen: „Ausschließlich die geladenen Gewerkschaften sind auf die Belange der Betroffenen sowie der Beschäftigten, die bei den Ermittlungen beteiligt sind, eingegangen. Das zeigt mir, wie wichtig die Aufgabe der Gewerkschaften für die Beschäftigten der Bundesverwaltung, auch gegenüber dem Deutschen Bundestag, ist.

Nun bleibt abzuwarten, inwieweit der Spruch: Ein Gesetz verlässt den Bundestag nie wie es eingebracht wurde ernst zu nehmen ist. Wir werden für Sie am Ball bleiben.