Alimentation der Bundesbeamten ad acta gelegt
Bricht die Bundesregierung die Verfassung?
Nach der Ankündigung durch die Bundesregierung, die vorliegenden Vorschläge zur Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation aus Kostengründen nicht weiterzuverfolgen, stellt sich der vbob die Frage, inwieweit dieses Vorgehen geltendes Verfassungsrecht bricht. In zwei Urteilen hatte das höchste deutsche Gericht beginnend im Jahre 2020 die Bundesregierung aufgefordert, die Alimentation der Bundesbeamten verfassungskonform neu zu regeln.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen äußert seinen Unmut darüber: Mit dem Argument, dass die Neuregulierung Geld kostet, hätte diese Bundesregierung bereits viele der von ihr beschlossenen Maßnahmen kippen können. Offensichtlich versteht sich die Regierung darauf, von ihren eigenen Beschäftigten Verfassungstreue einzufordern und dies mit der überflüssigen Disziplinarrechtsverschärfung für Beamtinnen und Beamte zu untermauern. Sie selbst interessieren die durch das Verfassungsgericht bestätigten Rechte der Bundesbeamtinnen und -beamten wiederum nicht. Wir halten das für eine Beschädigung des Vertrauensverhältnisses gegenüber den eigenen Beschäftigten. Nach der Wochenarbeitszeit der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen erwächst hier die nächste jahrelange Hängepartie für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der prognostizierten vielen fehlenden Nachwuchskräfte in den kommenden Jahren trägt die Vorgehensweise der Bundesregierung aus Sicht des vbob zunehmend zur Schwächung der Arbeitgebermarke Bund bei. Wettbewerbsfähig zu sein heißt, sich als Beschäftigter des Bundes auf die Einhaltung geltenden Rechtes verlassen zu können, so Gehlen.