Bundeskabinett beschließt Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Der vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte begrüßt ausdrücklich die geforderte Übertragung des Tarifabschlusses vom vergangenen April auf die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes und fordert von der Bundesregierung zügige Abschlagszahlungen.
Als Ausgleich für die gestiegene Inflation sollen Bundesbeamtinnen und -beamte für den Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro erhalten. Insgesamt wird damit für Vollzeitbeschäftigte eine abgabenfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro gewährt. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden entsprechend dem persönlichen Ruhegehaltssatz sowie gegebenenfalls dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung einbezogen.
Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe eines Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro und einer darauf aufsetzenden Linearanpassung von 5,3 Prozent vorgesehen.
Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Der vbob wird sich auch im Bundestag weiterhin für die mit der Polizeizulage vergleichbare Ruhegehaltfähigkeit der Sicherheitszulage einsetzen.
Kritisiert wird zudem, dass die in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichsprämie nur dann bekommen sollen, wenn sie Anspruch auf Dienstbezüge haben. In Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamten sollen die Prämie ebenfalls – wie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – nur anteilig erhalten. Beide Personengruppen seien jedoch in gleicher Weise von den gestiegenen Lebenshaltungskosten wie alle anderen Beamtinnen und Beamte.