Faeser stellt Digitalisierungsprogramm vor
Gehlen: Pläne schmiedet jede Bundesregierung, bislang scheiterte es an der Umsetzung
Die Zusammenfassung der Punkte aus dem Koalitionsvertrag in einem Digitalisierungsprogramm ist eine geübte politische Praxis. Die Ansprüche an Modernisierung und somit auch Digitalisierung des Staates bürgerorientiert, also von Nutzerseite, zu denken, ist für die Organisation von Verwaltungsdienstleistungen von zentraler Bedeutung.
Insbesondere in der Bundesverwaltung haben die Beschäftigten allerdings die Erfahrung gemacht, dass solche ressortübergreifenden Prozesse nicht an ihnen, sondern an Zuständigkeitsdebatten beteiligter Leitungen scheiterten. Hier gilt es konkret nachzuarbeiten. Digitalisierung kann nach unseren Erfahrungen nur bedingt im Rahmen organisatorischer Maßnahmen zentral durch Vorgabe erfolgen. Die dezentralen Herausforderungen der Digitalisierung können behörden- und aufgabenspezifisch ohne die Beteiligung der Beschäftigten in der Bundesverwaltung nicht gemeistert werden. Der Ansatz der Schulung ist nachfolgend ein sinnvoller und wird von uns unterstützt.
In Anbetracht der enorm steigenden Cyber-Angriffe ist der gesetzte Schwerpunkt ein besonders wichtiger. Eine eigene Cyberagenda für die Sicherheitsbehörden begrüßen wir ausdrücklich. Auch im Hinblick auf die persönlichen Daten, mit denen die Dienstleisterin Verwaltung Produkte für die Bürger aber auch die eigenen Beschäftigten erstellt, muss hier ein hoher Schutz gewährleistet werden. Hier werden die Kolleginnen und Kollegen im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine wichtige Zukunftsaufgabe übernehmen. Wir denken die aufgabenadäquate Stellenausstattungen dabei selbstverständlich mit!