Übergangsregelungen zum Kraftfahrertarifvertrag bis Ende 2023
Im Dezember 2021 hatte sich Bundesvorsitzender Frank Gehlen schriftlich an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt um ein Auslaufen der übertariflichen Regelungen zum Kraftfahrertarifvertrag Ende 2021 zu verhindern. Daraufhin wurde die Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2022 verlängert.
Bei Gesprächen mit der Hausleitung des Bundesinnenministeriums hatte sich Gehlen für eine mittelfristige Übergangsregelung eingesetzt, die es den Dienststellen und den Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Fahrdienstes ermöglichen soll, die Perspektiven im Hinblick auf die rückläufigen Stundenzahlen im Fahrbetrieb gemeinsam zu erörtern. Dazu gehören auch Gespräche zu Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen ebenso wie zur Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilitätslösungen.
Gehlen: „Ich freue mich, dass es in gemeinsamen Gesprächen mit dem BMI gelungen ist, die mit Rundschreiben vom 06.05.2022 veröffentlichte Verlängerung der Übergangsfrist zu ermöglichen. Jetzt kommt es auf die Gespräche vor Ort an, wie die Zukunftsperspektive für die Fahrerinnen und Fahrer auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsüberlegungen der Bundesregierung gestaltet werden kann. Ich erwarte, dass dabei auch die Personalvertretungen mit eingebunden werden.“