Bundestag beschließt Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024
vbob setzt Ruhegehaltfähigkeit der Nachrichtendienstzulage durch
In der 137. Sitzung des Deutschen Bundestages haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute Abend in der zweiten und dritten Lesung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 verabschiedet. Damit ist der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Bundes aus dem Frühjahr 2023 auch auf die Beamtinnen, Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger per Gesetz wirkungsgleich übertragen.
Mit dem Gesetz wurde ebenfalls die Neuregelung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Nachrichtendienstzulage für die Sicherheitsbehörden verabschiedet. Diese Regelung ist seit Jahren Forderung des vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte und deren Umsetzung ein klarer Erfolg des vbob.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen dazu: Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Innenpolitikern der Koalitionsfraktionen für deren Unterstützung und die guten und konstruktiven Gespräche. Dank des gemeinsamen Einsatzes im parlamentarischen Verfahren ist es gelungen, eine auf Vorschlag der Bundesregierung drohende Ungleichbehandlung mit anderen Sicherheitskräften auf Bundesebene abzuwenden. Das jetzt andere versuchen werden, sich mit dem vbob-Erfolg zu schmücken ist zwar nicht zu verhindern, in Anbetracht des dortigen einseitigen Engagements ausschließlich für Polizeivollzugskräfte jedoch in der Sache ein schlechter Witz. Der vbob hat sich erfolgreich für die Interessen der nicht im Polizeivollzug in den Sicherheitsbehörden beschäftigten Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Nicht zuletzt in der allseits bekannten aktuellen Sicherheitslage ist es aus Sicht des vbob absolut wichtig, dass die Gleichbehandlung der Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden durch das Engagement des vbob sichergestellt werden konnte.