30. März 2023

Was bedeutet das Scheitern der TVöD Verhandlungen?

  • Foto: Friedhelm Windmüller

Was ist passiert?

Die Arbeitgeber von Bund und Kommunen, vertreten durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (für ihre rund 135.000 Beschäftigten) und die VKA Präsidentin Karin Welge (als Ver-treterin für die über 10.000 Kommunen in Deutschland mit knapp 2,3 Mio. Beschäftigten), haben in Potsdam bei der dritten Verhandlungsrunde vom 27. bis 30. März 2023 auch nach über 100 Verhandlungsstunden kein ausreichendes Angebot zustande gebracht.

„Hier gab es nichts anzunehmen, weil nichts Verhandelbares angeboten wurde, was auch nur ansatzweise zu den Leistungen der Beschäftigten und den objektiven Rahmenbedingungen passt. Die Aufgabe des dbb ist es, dafür zu sorgen, dass die finanziellen Verschlechterungen aufgrund der erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgefangen und weitere Eingriffe in bestehende Regelungen verhindert werden, damit Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte ein akzeptables Auskommen haben. Wir sind keine Steigbügelhalter für massive Reallohnverluste!“, bringt der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer seinen Unmut auf den Punkt. „Was sollen denn die ganzen zeit- und kraftraubenden Runden, wenn seitens der Arbeitgeber keine ernsthafte Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stattfindet. So geht man mit seinem Personal nicht um!“, bringt Schäfer seine Enttäuschung zum Ausdruck.

Unsere Forderung bleibt eindeutig und konzentriert: Ausgleich von realen Einkommensverlusten für die Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten einschließlich der Versorgungs- empfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Zudem müssen endlich die Sonderbelastung bei der regelmäßigen Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch die 41 Stundenwoche zurückgeführt werden.

Was jetzt?

Mit dem förmlichen Scheitern der Tarifverhandlungen zum TVöD ist der Weg für das Schlichtungsverfahren eröffnet bzw. kann durch die Tarifvertragsparteien angerufen werden. Das hat Bundesinnenministerin Faeser bereits angekündigt. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichtungskommission durchgeführt und ist ein zwischen den Tarifparteien ausgehandeltes besonderes Verfahren unter Einbindung von dritten Personen, den sog. Schlichtern. Für diese Tarifverhandlungen wurden im Vorfeld für die Arbeitgeberseite der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen Georg Milbradt und für die Arbeitnehmerseite Henning Lühr benannt. Diese sollen zusammen mit zwölf Vertretern jeder Seite als Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung erarbeiten.

Bei einer Pattsituation hat der „Hauptschlichter“ das letzte Wort. In der aktuellen Einkommensrunde ist dies der Arbeitnehmerschlichter. Abschließend sind die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wiederaufzunehmen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite müssen sodann in ihren Lagern abstimmen, ob sie die Einigungsempfehlung annehmen. Abhängig von der Anrufung startet ein Fristenplan, der nach erster Einschätzung einen Vorschlag der Schlichter erst zum Ende der Osterferien erwarten lässt. Bis dahin gilt Friedenspflicht, das heißt, die beteiligten Gewerkschaften dürfen nicht zu Streikmaßnahmen aufrufen.

Danach wird der Vorschlag der Schlichter zwischen den Vertragsparteien weiterverhandelt. Wird dieser angenommen gibt es ein Ergebnis der Tarifverhandlungen, wenn nicht, folgt der Aufruf zur Urabstimmung für unbefristete Streiks.

Zusammenhalt ist Zukunft – Mitglied werden!

Der vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vertritt die Interessen von Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung. Jedes Mitglied stärkt die Solidargemeinschaft und zeigt den Arbeitgebern, dass die Beschäftigten ihr Recht auf Mitsprache und gute Bezahlung für gute Arbeit einfordern.