50 Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz

Nie war Mitbestimmung so wichtig wie heute

Im April 1974 trat das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. Seitdem haben die Beschäftigten des Bundes ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Beschäftigung beim Arbeitgeber Bund.

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Der Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus der Bundesleitung, dem Bundesjugendvertreter, der Bundesfrauenvertreterin, dem Bundesvertreter der Mitglieder im Ruhestand und vier Beisitzerinnen und Beisitzern, die ihre Funktion ehrenamtlich wahrnehmen.

Die Bundesleitung besteht aus dem hauptamtlichen Bundesvorsitzenden, drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und dem Rechtsschutzbeauftragten, die ihre Funktion ehrenamtlich ausüben. 

Der Vorsitzende der Fachgruppe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BVV) nimmt als kooptiertes Mitglied an den Bundesvorstandssitzungen teil.

In der Tagesarbeit wird der Bundesvorstand von der Bundesgeschäftsstelle in Bonn und dem Hauptstadtbüro in Berlin unterstützt.