50 Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz

Nie war Mitbestimmung so wichtig wie heute

Im April 1974 trat das Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. Seitdem haben die Beschäftigten des Bundes ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Beschäftigung beim Arbeitgeber Bund.

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Die Bundesleitung...

...besteht aus dem hauptamtlichen Bundesvorsitzenden, drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und dem Rechtsschutzbeauftragten, die ihre Funktion ehrenamtlich ausüben. 

Die Bundesleitung ist für die Führung der laufenden Geschäfte zuständig.