Ruhestand

Im Ruhestand beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Stellen Sie sich jetzt die Frage, ob Sie den vbob im Ruhestand wirklich weiterhin als gewerkschaftliche Interessenvertretung brauchen?

Wir sagen eindeutig Ja! Auch nach dem aktiven Berufsleben ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung unverzichtbar. Denn nach wie vor gilt: Interessen gegenüber der Politik können – wie im Berufsleben – auch im Ruhestand nicht von einer Einzelperson wirksam durchgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Durchsetzung von Grundsatzfragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts gegenüber dem Gesetzgeber, dem früheren Dienstherrn sowie auch vor Gerichten.

Deshalb führen wir unsere mitgliedernahe Betreuung konsequent fort:

  • Weiterhin stehen Ihnen unsere qualifizierten und kompetenten Fach- und Rechtskräfte hilfreich zur Seite.
  • Ihre Interessen werden durch die Bundesvertreterin bzw. dem Bundesvertreter der Mitglieder im Ruhestand wahrgenommen, die/der zugleich als Ansprechperson für unsere Mitglieder im Ruhestand zur Verfügung steht.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird bei vollem Service um eine Beitragsstufe gesenkt.
  • Ihnen stehen unsere qualifizierten und kompetenten Fach- und Rechtskräfte weiterhin hilfreich zur Seite.
  • Zusendung des vbob Magazins an Ihre Wunschanschrift.
  • dbb VorteilsClub
  • Freizeitunfallversicherung

Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen in verschiedenen Städten, um Kontakt und Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen des vbob zu ermöglichen.

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