Sachverständigengutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht
Gleichstellungsgesetze werden nachlässig umgesetzt
Die dbb bundesfrauenvertretung hat das Sachverständigengutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung begrüßt. „Der Bericht ist nicht nur wegweisender Leitfaden zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, sondern legt die Schwachstelle bei der Gleichstellung im öffentlichen Dienst bloß: Dort gibt es zwar Gleichstellungs- und Frauenfördergesetze, die die Situation für Frauen regeln sollen. Allerdings führen Nachlässigkeiten bei der Umsetzung dieser Gesetze zu indirekter Diskriminierung weiblicher Beschäftigter“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 29. März 2017 heraus.
Deutlich werde dies, wenn man die Karriereentwicklung von Männern und Frauen in den Blick nimmt. „Das Sachverständigengutachten stellt eindeutige Unterschiede im Fortkommen von Frauen und Männern aufgrund der Diskriminierungsanfälligkeit der Personalbeurteilung fest. Das deckt sich mit unseren Beobachtungen aus der Personalratsarbeit: Teilzeitarbeit und familiäre Auszeiten wirken sich grundsätzlich negativ auf die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten aus. Da überwiegend Frauen in Teilzeit tätig sind, werden sie auch im öffentlichen Dienst auffallend zurückhaltend befördert“, betonte Wildfeuer.
Insbesondere mit Blick auf die nachrückende Generation müsse die Politik sich hier für einen Wandel der Führungskultur einsetzen. „Teilzeit darf nicht länger als ‚weibliches Vereinbarkeitsmodell‘ präferiert werden. Was wir dringend brauchen, sind innovative Angebote, die auch für Männer attraktiv sind, um familiäre und berufliche Verpflichtungen in Einklang zu bringen“, betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Laut Sachverständigenkommission scheiterten progressive Modelle der Arbeitszeitorganisation im öffentlichen Dienst häufig daran, dass zu wenige Planstellen zur Verfügung stehen. Anstelle der Teilung einer Vollzeitstelle in zwei 50-Prozent-Stellen, sollte stets die Möglichkeit geprüft werden, Job-Tandems auch in zweimal 75 Prozent zu ermöglichen. „Hier stimmen wir voll und ganz mit der Sachverständigenkommission überein“, so Wildfeuer.
Das Sachverständigengutachten bildet die Grundlage des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung und unterbreitet auf der Basis wissenschaftlicher Befunde konkrete Vorschläge, wie Fortschritte in der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter erzielt werden können. Die dbb bundesfrauenvertretung hatte die ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommission über die aktuelle Situation der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst informiert und auf Benachteiligungen hinsichtlich der beruflichen Entwicklung hingewiesen. Bereits beim Ersten Gleichstellungsbericht aus dem Jahr 2011 hatte die dbb bundesfrauenvertretung beratend mitgewirkt.
Quelle: www.dbb.de