dbb Bundeshauptvorstand: Kein Einheitssystem bei der Krankenversicherung

Der dbb Bundeshauptvorstand hat sich am 12. Juni 2017 in Bad Breisig erneut einstimmig gegen die Einführung einer Einheits-Krankenversicherung positioniert und sich auch gegen den damit verbundenen Vorschlag einer „Wahlfreiheit“ für Beamte ausgesprochen.

Zur sogenannten Bürgerversicherung heißt es in einer entsprechenden Resolution des höchsten dbb-Gremiums zwischen den Gewerkschaftstagen: „Ein Wahlrecht für Beamte, statt Fürsorge einen monatlichen 'Arbeitgeberzuschuss' zu verlangen, lehnt der dbb ebenso entschieden ab wie eine Zwangseinbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).“ Nur ein verlässlich ausgestaltetes Beihilfesystem ermögliche eine dauerhafte Erfüllung der lebenslangen Fürsorgepflicht der Dienstherren, heißt es in der Entschließung weiter. Dazu gehöre auch, dass nicht beliebig Optimierungen nach Lebensphasen zugunsten einzelner Sachverhalt ermöglicht werden. „Ein solches 'Wahlrecht' beinhaltet den Einstieg in den Ausstieg aus einem mehrgliedrigen Gesundheitssystem, beschränkt den Zugang zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und führt unweigerlich zu Beitragssteigerungen für alle Beamten. Auf längere Sicht ist dies ebenso nachteilig für die GKV und alle dort gesicherten Personen sowie alle Dienstherren.“

Der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt wies vor dem Bundeshauptvorstand außerdem darauf hin, dass Einheitssysteme im Gesundheitswesen die Rationierung von Leistungen fördern, und den Zugang zu Spitzenmedizin einschränken. „Zudem würde die Bürgerversicherung zu hohen Arbeitsplatzverlusten führen und dem Gesundheitssystem den erheblichen Beitrag der PKV zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts entziehen.“

Quelle: www.dbb.de

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