Weibliche Führungskräfte im öffentlichen Dienst Frauen-Quote allein reicht nicht

„Um den Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden zu erhöhen, reicht eine reine gesetzliche Quotenlösung nicht aus“, erklärte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 26. Juni 2017. Sie reagierte damit auf die Ergebnisse der Bilanz zur Wirkung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, die am selben Tag von Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin vorgestellt wurde.

Insbesondere die Erkenntnis, dass Teilzeitkräfte im öffentlichen Dienst schlechtere Aussichten auf verantwortungsvolle und gut dotierte Positionen hätten, hält Wildfeuer für alarmierend: „Hinderlich sind die vorhandenen Beurteilungs- und Beförderungsstrukturen, die sich an durchgängigen Erwerbsbiografien orientieren. Wer für die Familie zeitlich zurücksteckt, muss mit Abstrichen bei der dienstlichen Beurteilung rechnen. Fällt diese nur durchschnittlich aus, stagniert auch das berufliche Fortkommen. Schließlich, so sieht es das Gesetz vor, kommen nur Beschäftigte mit Bestnoten für eine Beförderung in Frage“, betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Um im öffentlichen Dienst faire Aufstiegschancen zu schaffen, müssten neben gezielten Quotenregelungen vor allem die Beurteilungskriterien angepasst werden. „Problematisch sind Kriterien, denen lange Arbeitstage, die Bereitschaft zu Überstunden und eine starke Präsenz in der Dienststelle als Leistungsgedanken zugrunde liegen. Aber auch Vorgesetzte, die diesem Leistungsdogma – wenn auch nur unterbewusst – folgen, müssen in den Blick genommen werden. Hier können wir gegensteuern, indem Frauenförderung zur Führungsaufgabe erklärt wird“, forderte Wildfeuer.

Quelle: www.dbb.de

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