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dbb begrüßt Entwurf eines Pflegepersonalstärkungsgesetzes

Pflege: Bewegung nach Jahren des Stillstands

„Der bestehende und zukünftige Personalmangel in der Pflege ist nichts Neues. Trotzdem hat es Jahre gebraucht, bis sich endlich etwas getan hat“, begrüßte dbb Chef Ulrich Silberbach das geplante Pflegepersonalstärkungsgesetzes anlässlich der Verbändeanhörung am 11. Juli 2018 in Berlin.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass zusätzlich zur langjährigen Forderung des dbb nach einer vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen auch die krankenhausindividuellen Personalkosten aus den Fallpauschalen herausgerechnet und gesondert vergütet werden. Der durch die Fallpauschalen erzwungene Druck zu mehr Wirtschaftlichkeit war in der Vergangenheit häufig auf dem Rücken des Pflegepersonals ausgetragen worden. „Es besteht begründete Hoffnung, dass die Krankenhäuser die pflegerisch Beschäftigten künftig nicht mehr als Kostenfaktor sehen“, betonte Silberbach. Die Beschränkung der vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen auf das Pflegepersonal berge die Gefahr, dass Verwaltungs- und Servicepersonal eingespart und dessen Aufgaben auf die Pflegekräfte verlagert werden könnten. Hier gelte es, wachsam zu sein.

Die 100-Prozentfinanzierung zusätzlichen Personals in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sei ebenfalls ein richtiger Schritt, bestanden doch Befürchtungen, dass durch die Regelungen des Pflegeberufsgesetzes Abwanderungen von der Altenpflege hin zur Krankenpflege ausgelöst werden könnten. Ausdrücklich begrüßte der dbb Bundesvorsitzende die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. „Der neu vorgesehene, eigenständige Rechtsanspruch auf eine stationäre Reha-Maßnahme für pflegende Angehörige unabhängig davon, ob zunächst eine ambulante Behandlung erfolgte, trifft den Nerv der Zeit“, sagte Silberbach. „Pflegende Angehörige, die gleichzeitig im Berufsleben stehen, hatten bis dato häufig keine Zeit, eine ambulante Maßnahme vorzuschalten. Entsprechend war eine stationäre Reha-Maßnahme in vielen Fällen versagt. Das ändert sich nun und leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbleib im Berufsleben.“ Der dbb engagiert sich bereits seit Jahren für eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf und ist unter anderem Mitglied im Beirat zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Quelle: dbb

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