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Ausweitung der "Mütterrente"

Keine Ausnahmen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten zulassen

Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die geplante Ausweitung der sogenannten Mütterrente, kritisiert aber die angekündigten Vorhaben der Bundesregierung als nicht weitreichend genug.

„Bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung darf es keine Ausnahmen geben. Alle Eltern, die Kinder erziehen oder erzogen haben, haben dafür die gleiche Anerkennung verdient“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 26. Juli 2018 mit Blick auf die Regierungspläne zur Weiterentwicklung der sogenannten Mütterrente. Diese sehen vor, für Mütter und gegebenenfalls auch für Väter die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben. Damit werden diesen Personen für die Erziehung ihrer Kinder künftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet.

Wildfeuer bezeichnet dies als wichtigen Schritt, eine vollkommene Gleichbehandlung aller Eltern werde damit jedoch nicht erreicht. „Eltern, die ein beziehungsweise zwei Kinder vor dem Stichtag geboren haben, werden von der Verbesserung ausgeklammert. Auch bleibt die Bundesregierung bisher eine Antwortschuldig, wie die Erziehungsleistungen von Beamtinnen und Beamten künftig in der Alterssicherung abgebildet werden sollen“, beanstandete die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Die Frage nach der Finanzierung der Mütterrente dürfe nicht vor den Gleichbehandlungsgedanken gestellt werden. „Erziehungsleistungen müssen grundsätzlich und in gleichem Maße in der Alterssicherung abgebildet werden, und zwar für alle, die Kinder erzogen haben – egal, ob die Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden und unabhängig davon, ob die Erziehenden in einem Angestellten- oder einem Beamtenverhältnis tätig sind oder waren“, so Wildfeuer.

Quelle: dbb

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