vbob unterstützt die Position des dbb

dbb: Pauschalbeihilfe für GKV ist "vergiftetes Angebot"

Der vbob unterstützt die Position des dbb beamtenbund und tarifunion in der Anhörung zum Antrag 19/1827 der am 1. April 2019 vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Das bisherige System der Beihilfe hat sich insgesamt bewährt und sollte nicht auf dem Experimentierfeld neuer Überlegungen geopfert werden, sagt die Bundesvorsitzende Rita Berning, entsprechend dem Beschluss des vbob Bundesvertretertages vom Juni 2018. Auch der Sachverständige Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn sagte: „Wir haben hier eine Regelung, die keiner fordert und die keiner haben muss.“ Es fehle also an „guten Gründen“, dieses verfassungsrechtlich zumindest umstrittene Vorhaben umzusetzen. Für das Projekt Bürgerversicherung sollte man die Beamtenschaft jedoch nicht vereinnahmen.

Internetmeldung des dbb:

Bundestagsanhörung

dbb: Pauschalbeihilfe für GKV ist "vergiftestes Angebot"

„Die herkömmliche Beihilfe ist ein bedeutender Attraktivitätsfaktor des Berufsbeamtentums, der mit Blick auf die notwendige Nachwuchsgewinnung kommuniziert statt konfisziert werden sollte“, erklär­te der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, am 1. April 2019 vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Rahmen einer Anhörung zum Thema „Zugang für Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“ begründete der dbb Vize nochmal nachdrücklich die Ablehnung des dbb gegenüber Initiativen für eine pauschale Beihilfe innerhalb der GKV. Zum einen bestehe die Gefahr, dass die Mobilität der Beamtinnen und Beamten in Deutschland stark eingeschränkt würde, da die 17 Gebietskörperschaf­ten sich wohl kaum auf ein gemeinsames Vorgehen einigen könnten. Schäfer: „Wir würden Insel­lösungen bekommen, die bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe mit erheb­lichen Nachteilen verbunden wären.“

 

Initiativen für eine pauschale Beihilfe innerhalb der GKV werden außerdem häufig damit begründet, dass Beamtinnen und Beamte, die freiwillig GKV-versichert sind, keine Wahl haben beziehungsweise hatten und infolge der hohen Hürden für die Private Krankenversicherung (PKV) zwangsläufig dort angesiedelt sind. „Das stimmt so nicht mehr“, erläuterte Schäfer. „Die PKV hat durch mehrmalige Öffnungsaktionen allen vorhandenen Beamtinnen und Beamten eine Versicherungsmitgliedschaft zu deutlich vergünstigten Konditionen hinsichtlich der Risikozuschläge angeboten. Wir ignorieren nicht, dass es dennoch problematische Einzelfälle geben kann, in denen eine nachteilige Situation zu ver­zeichnen ist. Jedoch sollten diese Einzelfälle nicht instrumentalisiert werden, um ein grundsätzlich bewährtes System in Frage zu stellen.“

 

Neben weiteren verwaltungsökonomischen und rechtlichen Aspekten verwies Schäfer zudem auf grundsätzliche Auswirkungen einer Pauschalbeihilfe auf das Gesundheitssystem. Mittelfristig würde der PKV Substanz entzogen, was zu einer schwächeren Position im Wettbewerb führen könnte. Die mit dem Wettbewerb verbundenen Effizienzeffekte gingen verloren. Die Konsequenzen wären steigende Beiträge und/oder abnehmende Leistungen im Bereich der Krankenversicherungen insge­samt. Schäfer: „Darüber hinaus finanziert die PKV das Gesundheitssystem überproportional mit, wovon auch Mitglieder der GKV erheblich profitieren. Diese Mittel würden wegfallen, was ebenfalls zu steigenden Beiträgen und/oder abnehmenden Leistungen führen würde. Defizite innerhalb der GKV werden nicht dadurch gelöst, indem dort weitere Menschen hineinkommen. Auch sie hätten die dort bestehenden Leistungsansprüche, und für Reformen würde mangels Vergleichsmöglichkeiten der Anreiz fehlen.“

Letztendlich, so der dbb Vize, müsse es gelten, beide Systeme in ihrer Leistungsfähigkeit und in ihrer sozialen Gerechtigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. „Es sei denn, es geht den Initiatoren ohnehin nur um die Durchsetzung der Einheitsversicherung. Dann ist dieser Zwischenschritt untaug­lich und unredlich gegenüber den Beamtinnen und Beamten, denen ein vergiftetes Angebot gemacht wird.“

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