Versorgung
Seehofer unterstützt „Mütter-Rente“ für Bundesbeamtinnen und -beamte
„Die ‚Mütter-Rente‘ soll laut Bundesinnenminister Seehofer endlich auf die Beamtenschaft des Bundes übertragen werden“, sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand für Beamtenpolitik, am 10. April 2019.
„Die ‚Mütter-Rente‘ soll laut Bundesinnenminister Seehofer endlich auf die Beamtenschaft des Bundes übertragen werden“, sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand für Beamtenpolitik, am 10. April 2019.
Unter der „Mütter-Rente“ wird die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht verstanden. Die zweite Stufe dieser Reform gilt seit dem 1. März 2019. Der dbb hat sich stets für eine systemgerechte Übertragung auf das Versorgungsrecht im Beamtenbereich eingesetzt. Im Interview mit dem dbb magazin (Ausgabe 03/2019) hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer deshalb jüngst angekündigt, noch im Frühjahr darüber entscheiden zu wollen.
Nun zeichnet sich ab: Die „Mütter-Rente“ für Bundesbeamtinnen und Beamte soll kommen, die Verbesserungen sollen systemgerecht auf die Versorgung übertragen werden. „Minister Seehofer hat die Notwendigkeit erkannt, hier Gerechtigkeit zu schaffen. Die Leistungen von Eltern bei der Kindererziehung müssen honoriert werden, unabhängig von der Statusgruppe“, stellte Schäfer klar. „Nun müssen Bundesregierung und Parlament noch Farbe bekennen und die notwendigen Gesetzesänderungen schnell über die Bühne bringen.“
Auch die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, appellierte an die Bundespolitik, sich für eine schnelle Umsetzung stark zu machen. „Bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung darf es keine Ausnahmen geben. Alle Eltern, die Kinder erziehen oder erzogen haben, haben dafür die gleiche Anerkennung verdient. Kindererziehung muss gesellschaftlich wertgeschätzt werden, egal, ob die Mütter Angestellte oder Beamtinnen waren und sind“, so Wildfeuer.
Konkret sollen die entsprechenden Regelungen in das „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz“ aufgenommen werden, dessen Entwurf das Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf, den das BMI grundsätzlich bereits auf der dbb Jahrestagung im Januar 2019 angekündigt hat, sieht neben einer Modernisierung der Besoldungsstrukturen auf Bundesebene auch die Neuregelung von Zulagen vor. Durch ihn würden viele langjährige Forderungen des dbb endlich erfüllt.