dbb Rheinland-Pfalz beschließt Antrag des vbob einstimmig
vbob fordert zukunftsfähige und bezahlbare ÖPNV-Anbindungen für die Beschäftigten
Der Gewerkschaftstag des dbb Landesbundes Rheinland-Pfalz hat am 14. Mai 2019 in Mainz den Antrag des vbob einstimmig angenommen und wird sich in Gesprächen mit der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Beschäftigten aus Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, durch das Angebot von attraktiven Zeitkarten über die Grenzen von Verkehrsverbünden hinweg auf den ÖPNV umzusteigen und darüber hinaus den Erwerb eines Jobtickets sowohl für Landes- als auch Bundesbediensteten durch den Wegfall von dem entgegenstehenden Tarifbestimmungen zu erleichtern.
Nach Meinung des vbob sind von den beschlossenen und noch drohenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge Pendler aus ländlichen Regionen besonders betroffen. Aus der Bundesverwaltung kennt der vbob viele Beschäftigte, die nun vor dem Problem stehen, dass sie mit ihren Fahrzeugen nicht mehr ihre Arbeitsstellen erreichen. Wirtschaftliche Alternativen stehen oft nicht zur Verfügung. Ein Umstieg auf E-Fahrzeuge ist aufgrund fehlender Ladeinfrastruktur und Reichweiten nicht möglich.
Aus umweltpolitischen Gründen wäre der Umstieg auf den ÖPNV angezeigt, aber selbst bei guten Verbindungen existieren in der „Landschaft der Verkehrsverbünde“ oft keine Übergangstarife. So können z.B. Pendler aus dem Umkreis von Koblenz oder der Eifel keine wirtschaftlichen Netzkarten für die Fahrt nach Bonn oder Köln bekommen. Eine ähnliche Situation berichten die Beschäftigten aus dem Rhein-Main Gebiet, die aus der Pfalz oder dem Hunsrück pendeln. Es ist davon auszugehen, dass Landesbedienstete und auch Pendler aus der privaten Wirtschaft in gleichem Maße betroffen sind.
Da sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung ihren Beschäftigten aus haushaltsrechtlichen Gründen keinen Zuschuss zur Beschaffung eines kostengünstigen Jobtickets gewähren, sollten die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde Rhein-Mosel (VRM), Verkehrsverbund Region Trier (VRT), Rhein Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) sowie Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) dahingehend geändert werden, dass solche Zuschüsse ab sofort für den Erwerb eines Jobtickets nicht mehr notwendig sind. Auch 100-prozentige Abnahmequoten, wie z. B. beim VRM, sollen abgeschafft werden.