Bundestag beschließt die Modernisierung der Besoldungsstrukturen
Es ist bereits 23.30 Uhr als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2019 mit großer Mehrheit das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) verabschieden. Das Gesetz umfasst viele neue Maßnahmen und Verbesserungen für die Bereiche der Bundespolizei, der Zollverwaltung und für die Soldatinnen und Soldaten. Es kann demnach nur ein erster Schritt hin zu einer Attraktivitätssteigerung für die gesamte Bundesverwaltung sein.
Welche Veränderungen sieht das neue Besoldungsrecht für die anderen Beamtinnen und Beamten unter anderem vor:
- Wegfall des Einstiegsamtes der Besoldungsgruppe A 2.
- Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft von bis zu 3.000 Euro für eine Verwendung von bis zu sechs Monaten bei der Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesses liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ereignisses.
- Zahlung einer Personalgewinnungsprämie für bis zu 48 Monate an zu gewinnende Beamte, um einen Dienstposten anforderungsgerecht besetzen zu können. Die Prämie kann bis zu 30 Prozent des monatlichen Grundgehaltes ausmachen.
- Ergänzung um eine Personalbindungsprämie von bis zu 50 Prozent der Differenz zwischen dem Grundgehalt und dem Gehalt des Einstellungsangebots, um die Abwanderung zu verhindern.
- Erhöhung des Auslandszuschlags von 2,5 auf 4 Prozent für Empfänger von Auslandsdienstbezügen, für die das Gesetz über den Auswärtigen Dienst gilt und Neuregelung des Ehegattenzuschlags.
- Ausweitung der Vergabemöglichkeiten für den Auslandsverwendungszuschlag, u.a. an Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und die Auslandsverpflichtungsprämie.
- Erhöhung des Anwärtergrundbetrages auf 1.268,99 Euro im mittleren Dienst und auf 1.511,86 Euro im gehobenen Dienst.
- Gewährung eines Anwärtererhöhungszuschlags von 10 Prozent des Anwärtergrundbetrages für Anwärter, bei denen eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen vorausgesetzt wird.
- Aufhebung der Begrenzung der Möglichkeit der Gewährung einer Amtszulage nach Anlage IX auf Technische Oberamtsräte und Oberamtsräte der Rechtspflegerlaufbahn. Oberamtsräte des nichttechnischen Dienstes in herausgehobener Funktion können eine Amtszulage erhalten.
- Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auf 30 Monate (ab dem 1. September 2020) im Beamtenversorgungsrecht.
- Erhöhung von Stellenzulagen
Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
Monatsbetrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 165,00 Euro | 72,48 Euro |
A 6 bis A 9 | 220,00 Euro | 109,13 Euro |
A 10 bis A 13 | 275,00 Euro | 181,54 Euro |
A 14, A 15, B 1 | 330,00 Euro | 235,86 Euro |
A 16, B 2 bis B 4 | 400,00 Euro | 292,66 Euro |
B 5 bis B 7 | 470,00 Euro | 355,51 Euro |
B 8 bis B 10 | 540,00 Euro | 423,91 Euro |
B 11 | 610,00 Euro | 552,76 Euro |
Die Zulage war bisher auf dem Stand vom 30. Juni 1975 eingeforen.
Zulage für Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten
Monatsbetrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 150,00 Euro | 120,80 Euro |
A 6 bis A 9 | 200,00 Euro | 161,06 Euro |
A 10 bis A 13 | 250,00 Euro | 201,32 Euro |
A 14 und höher | 300,00 Euro | 201,32 Euro |
Zulage für Beamte bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Monatsbetrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 120,00 Euro | 96,63 Euro |
A 6 bis A 9 | 160,00 Euro | 128,85 Euro |
A 10 bis A 13 | 200,00 Euro | 161,06 Euro |
A 14 und höher | 240,00 Euro | 193,27 Euro |
Neu aufgenommen: Die Beamten der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zulage für Beamte und Soldaten bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Monatsbetrag lt. Anlge IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 85,00 Euro | 85,00 Euro |
A 6 bis A 9 | 110,00 Euro | 110,00 Euro |
A 10 bis A 13 | 125,00 Euro | 125,00 Euro |
A 14 und höher | 140,00 Euro | 140,00 Euro |
Die Zulage wurde bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 29. November 2018 um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert
Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
Monatsbetrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
mit einer Dienstzeit von einem Jahr | 95,00 Euro | 66,87 Euro |
mit einer Dienstzeit von zwei Jahren | 190,00 Euro | 133,75 Euro |
Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung
Monatsbeitrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 70,00 Euro | 46,02 Euro |
A 6 bis A 9 | 90,00 Euro | 61,36 Euro |
A 10 bis A 13 | 110,00 Euro | 71,58 Euro |
A 14 und höher | 140,00 Euro | 92,03 Euro |
Zulage für Beamte beim Informationstechnikzentrum Bund und bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Monatsbetrag lt. Anlage IX | neu | bisher |
A 2 bis A 5 | 96,00 Euro | --- |
A 6 bis A 9 | 128,00 Euro | --- |
A 10 bis A 13 | 160,00 Euro | --- |
A 14 und höher | 192,00 Euro |
Das ursprüngliche Ziel der Neuordnung des Familienzuschlags mit einer Stärkung der Kinder wurde vom vbob begrüßt. Die Halbierung des Verheiratetenzuschlags und die Kürzung der Bezugsdauer für verwitwete Beamtinnen und Beamte wurde jedoch heftig kritisiert. Die massive Ablehnung führte schließlich zur Streichung der Reform des Familienzuschlags. Der Bundestag hat das BMI jedoch aufgefordert, eine Reform des Familienzuschlags auf der Basis des Referentenentwurfs und im Lichte der geführten Debatte zeitnah fortzuentwickeln.
Was noch fehlt!
Der vbob – Gewerkschaft Bundesbeschäftigte fordert weiterhin die Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen. Speziell die Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamte der Nachrichtendienste ist nicht nachvollziehbar. Die Beschäftigten der Nachrichtendienste haben über den aktiven Dienst hinaus sicherheitsrelevante Verhaltensweisen an den Tag zu legen. Die tiefgreifenden Erschwernisse und besonderen Beschränkungen im aktiven Dienst und im Ruhestand rechtfertigen das Wiederaufleben der Ruhegehaltfähigkeit im Besonderen.
Bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen hat die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte für ihre Forderungen geworben und den fehlenden Mut für eine zukunftsweisende Reform der Besoldung bemängelt. Mit Zulagen alleine wird dauerhaft keine funktions- und wettbewerbsfähige Bundesverwaltung geschaffen. Enttäuscht ist die Bundesvorsitzende des vbob, Rita Berning, über die unzureichende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten der allgemeinen Verwaltung. Trotz ihrer Bedeutung für die Verlässlichkeit und die Leistungsfähigkeit des Staatshandels verzichtet das Gesetz dort weitestgehend auf attraktivitätssteigernde Anreize.
Die Positionen des vbob zur Anhebung des Eingangsamtes im mittleren nichttechnischen Dienst auf die Besoldungsgruppe A 7 werden wir nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ebenso weiterverfolgen wie die Aufhebung der Obergrenzen für Beförderungsämter und eine Ausweitung der Stellenzulage für IT-Fachkräfte über das ITZBund und die BDBOS hinaus.
Die Einschränkung der Zahlung der sog. „Prüferzulage“ für Beamte der Steuer- und Zollverwaltung im Außendienst ist nicht sachgerecht. Die Gewährung sollte ausschließlich auf die Wahrnehmung einer herausfordernden Aufgabe abstellen. Polizeivollzugsbeamte des BKA erhalten die Zulage nach Nr. 9. Arbeitnehmer und sonstige Beamte erhalten die geringere BKA-Zulage. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Dienststellen von Bund und Ländern und zu beheben.
Mit der Übertragung der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder im Beamtenversorgungsrecht wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaft Bundesbeschäftigte umgesetzt. Weitere Angleichungen wie z.B. Verbesserungen der Zurechnungszeiten bei gesundheitsschädlicher Verwendung im Falle einer dauernden Dienstunfähigkeit sind unerlässlich. Die Forderung nach Anerkennung besonderer Belastungen bei langjähriger Beschäftigung im Wechselschichtdienst wird ebenfalls weiterverfolgt.
Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte hatte im bisherigen Verfahren zahlreiche Forderungen zur Ergänzung der Erschwerniszulagenverordnung. Mit großem Interesse erwarten wir einen umfassenden Entwurf der Verordnung und die Beteiligung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Was macht uns wettbewerbsfähig?
Mit dem BesStMG soll die Beschäftigung in der Bundesverwaltung attraktiver werden. Die Schaffung beruflicher Perspektiven durch ein modernisiertes Laufbahnrecht ist hierfür ein zentrales Element. Eine verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahngruppen ist dabei nur ein Baustein, der mit der überfälligen Evaluierung der Förderung besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamten (§ 27) und der Schaffung von Verzahnungsämtern umgesetzt werden kann. Die Diskussion muss zeitnah angestoßen werden.
Motivierend für die Beamtinnen und Beamten sind Verlässlichkeit und Wertschätzung durch die Politik. Die Chance, die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 39 Stunden zurückzuführen, wurde nicht genutzt. Das Versprechen der Rückführung nach Konsolidierung des Haushalts wird weiterhin nicht umgesetzt. Damit verkennen die Bundesregierung und die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages die tiefe Enttäuschung der Beamtinnen und Beamten und dringenden Handlungsbedarf in diesem Punkt.
Die ersten Schritte auf dem langen Weg zum attraktiven Arbeitgeber sind gegangen. Viele Weitere müssen folgen, damit die ersten Schritte nicht wertlos sind. Die Gewerkschaft Bundesbeschäftigte setzt sich für Ihre Interessen ein und begleitet Sie von Etappe zu Etappe.