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Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022

Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug

Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.  

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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